Von: mk
Prad – Am 13. Dezember 2023 fand in Prad am Stilfserjoch ein online – Vortrag zum Thema „Die neue Gentechnologie“ statt – organisiert vom Bildungsausschuss, mitgetragen von der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemeinde Prad. Die Organisatoren hatten als Referentin Eva Gelinsky eingeladen: Sie ist politische Koordinatorin der Interessengemeinschaft gentechnikfreie Saatgutarbeit und Mitglied der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie i Außerhumanbereich. Anlass für den Vortrag stellt die beabsichtigte Änderung der bisherigen EU – Gentechnikgesetzgebung dar.
Bisherige zentrale Regeln für Gentechnik
Die Verankerung des Vorsorgeprinzips, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unterliegen vor ihrer Marktzulassung einer Risikoprüfung und einem Zulassungsverfahren, verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut, Lebens- und Futtermittel, Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über GVO-Standorte, Überwachung von Langzeiteffekten nach dem Inverkehrbringen, Befristung der Zulassung auf zehn Jahre.
Was ist in der EU geplant?
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil 2018 bestätigt, dass auch die neuen gentechnischen Verfahren nach dem EU- Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Dennoch hat die EU – Kommission im Sommer 2023 einen neuen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht die Abschaffung ALLER genannten zentralen Regeln für neue gentechnische Verfahren vor.
Was sind neue gentechnische Verfahren?
Seit einigen Jahren sind neue gentechnische Verfahren in Entwicklung. Aktuell steht die CRISPR – Cas Technologie im Vordergrund. In der Gentechnik allgemein wird mit einzelnen Zellen gearbeitet, deren Zellwände geöffnet und im Labor synthetisiertes Material von außen in die Zellen eingefügt wird.
Mit der CRISPR – Cas Technik kann Erbgut nun gezielt an bestimmten Stellen verändert werden. Dennoch bleiben die Risiken, denn es wird in ein kompliziertes Netzwerk eingegriffen. Die vielschichtigen Prozesse werden von der Wissenschaft nicht vollständig verstanden, es können unerwartete biologische Effekte ausgelöst werden. Z. B wurde bei gentechnisch veränderten Rindern in den USA unerwartet eine Antibiotikaresistenz ausgelöst.
Was wären die Konsequenzen?
Der allergrößte Teil der NGT (New Genomic Techniques) – Pflanzen, bis zu 94 Prozent, würde überhaupt nicht mehr reguliert: Sie würden ohne Zulassungsverfahren und ohne Risikoprüfung auf die Äcker und Märkte kommen, hieß es. Damit würde das Vorsorgeprinzip faktisch abgeschafft, nach einer Freisetzung in die Umwelt gäbe es keine Chance der Rückholbarkeit. Aus NGT – Pflanzen hergestellte Lebens- und Futtermittel würden ohne Kennzeichnung in die Verarbeitung und Supermarktregale gelangen. Für Konsumenten und Akteure der gesamten Lebensmittelproduktionskette gäbe es keine Wahlfreiheit mehr.
Eine gentechnikfreie Pflanzenzüchtung, Saatguterzeugung, Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelverarbeitung wäre mittelfristig nicht mehr möglich. Ein Schutz der gentechnikfreien Produktion sei nicht vorgesehen. Kontaminationen durch Einkreuzungen oder Vermischungen könnte somit nicht mehr vorgebeugt werden. Auch das bisher verpflichtende Standortregister, das allen Akteuren Transparenz über Gentechnik-Anbauflächen bietet, würde abgeschafft.