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Bozen – Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen Schüler/-innen der dritten Klasse Mittelschule bis 15. März an einer Ober-, Berufs- oder Fachschule einschreiben.
Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern, die eine dritte Klase der Mittelschule besuchen, haben noch bis 15. März 2017 Zeit, um die Schülerinnen und Schüler in eine Ober-, Berufs- oder Fachschule einzuschreiben. Die Einschreibungen werden direkt bei der gewählten Schule vorgenommen oder können mit der Bürgerkarte online durchgeführt werden.
Das Recht auf Einschreibung steht allen Jugendlichen zu, die noch nicht die Schul- und Bildungspflicht erfüllt haben. Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen. Die eventuell notwendige Wahl der Fachrichtung in der Berufs- oder Fachschule muss durch schriftliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ebenfalls bis zum 15. März getroffen werden.
Bei Abschluss eines Lehrvertrages erfolgt die Einschreibung an der Berufsschule von Amts wegen. Sollte ein Schulwechsel in Erwägung gezogen werden, muss bis zum 15. März ein entsprechender Antrag an die im Moment besuchte Schule gestellt werden.
Für allfällige Fragen stehen die Schulsekretariate zur Verfügung.
Die Online-Einschreibung mit der Bürgerkarte erfolgt über das Südtiroler Bürgernetz: www.buergernetz.bz.it/de/diens te/dienste-kategorien.asp? bnsvf_svid=1029604