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Bozen – Allein im Jahr 2016 kamen 348 nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge nach Südtirol. Die italienweite Zahl hat sich mit 25.800 Minderjährigen im Vergleich zu 2015 verdoppelt. Die Asylsuchenden brauchen Menschen, die sich ihrer annehmen. Ein neues Gesetz sieht die Figur des freiwilligen Vormundes vor. Die Auswahl und Ausbildung der interessierten Vormunde für nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge liegt bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ab sofort können sich Frauen und Männer, die über 25 Jahre alt sind, bei Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter melden. Weitere Informationen finden sie auf der Webseite www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.
Die gesuchten Vormunde vertreten nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge rechtlich und übernehmen eine Art soziale Elternschaft. Sie setzen sich als aktive Bürgerinnen und Bürger für die Belange von Asylsuchenden ein.
Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter lädt Interessierte ein, sich bei ihr zu melden, um sich zum freiwilligen Vormund ausbilden zu lassen. Nach der Ausbildung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft und nach einer positiven Bewertung von Seiten des Jugendgerichts werden die Namen der Vormunde in eine Liste eingetragen. Bei Bedarf werden ihnen nicht begleitete minderjährige Flüchtlinge in Südtirol zugeteilt.
Die neue Figur des freiwilligen Vormundes hat mehrere Funktionen: Sie setzt sich für die Rechte der Minderjährigen und gegen Diskriminierung ein, fördert ihr psycho-physisches Wohl, überwacht die Bedingungen der Aufnahme, die Erziehung und Integration, die Sicherheit und den Schutz der jungen Asylsuchenden. Sie verwaltet auch das Geld der Minderjährigen.
Die künftigen Vormunde arbeiten freiwillig und kostenlos. Der Zugang ist dreigeteilt: Vorauswahl, Ausbildung und Eintragung in die Liste der freiwilligen Vormunde: Die Zuständigkeit der Eintragung liegt beim Jugendgericht. Die Ausbildung wird in deutscher und italienischer Sprache abgehalten. Es handelt sich insgesamt um jeweils sechs Stunden. Der Kurs in italienischer Sprache findet am 01.07.2017 und der Kurs in deutscher Sprache am 08. Juli 2017, ganztägig statt.
Die freiwilligen Vormunde müssen mindestens 25 Jahre alt und im Besitz ihrer Bürger- und politischen Rechte sein. Sie dürfen nicht vorbestraft sein, kein anhängiges Strafverfahren haben. Sie verfügen frei über ihr Vermögen, spüren elterliche Verantwortung und wurden nicht von einer anderen Vormundschaft entfernt. Sie brauchen Zeit und Kraft für diese herausfordernde Aufgabe. Ziel des neuen Gesetzes ist es nicht, Vormundschafts-Profis zu entwickeln. Nach der Ausbildung sollen die Freiwilligen angemessene Kenntnisse haben, um für ihre neue Rolle gerüstet zu sein.
Die Bewerbungen laufen über die Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija): Sie können dort entweder händisch abgegeben oder per Post zugeschickt werden. Es ist auch möglich, die Unterlagen via PEC zu senden: kinder-jugendanwalt.garanteinfanzia-adolescenza@pec.prov-bz. org oder via E-Mail auf info@kinder-jugendanwaltschaft -bz.org. Das Büro der Kija befindet sich in Bozen in der Cavourstraße 23/c.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kija per Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft -bz.org, per Telefon 0471 946050 oder auf der Webseite www. kinder-jugendanwaltschaft-bz.org.