Von: mk
Bozen – Auch in der Karwoche und zu Ostern müssen die Gottesdienste in den Kirchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert werden. Dies geben Bischof Ivo Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier in einer amtlichen Mitteilung der Diözese bekannt. Die Gläubigen können Hausgottesdienste feiern oder die Messen im Radio, TV oder Internet live mitfeiern.
„Die Fastenzeit führt uns auf Ostern hin. So wie in diesen Tagen werden auch die Gottesdienste in der Karwoche und am Osterfest hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert werden. Die Gläubigen sollen sich daheim als Hausgemeinschaft versammeln oder sich allein im Gebet mit der ganzen Kirche verbinden“, schreiben Diözesanbischof Muser und Generalvikar Eugen Runggaldier in ihrer amtlichen Mitteilung.
Für die Hausgottesdienste werden Vorlagen zur Verfügung gestellt, die über die Homepage der Diözese (www.bz-bx.net) aufrufbar sind. Zudem können die Gläubigen die Liturgie auch über die Medien mitverfolgen, entweder über den Pfarrsender, die Kirchensender oder andere Medien. Der Gottesdienst muss live übertragen werden und kann nicht aufgenommen und zeitversetzt gesendet werden. „Die Gläubigen sollen über die Gottesdienstzeiten informiert werden, damit sie sich im Gebet miteinander verbinden können“, schreibt die Diözesanleitung.
Am Gründonnerstag um 18.00 Uhr läuten alle Glocken aller Kirchen in unserer Diözese für zehn Minuten. Dasselbe geschieht in der Osternacht um 22.00 Uhr und am Ostersonntag um 12.00 Uhr. „Sie verkünden den Höhepunkt des Kirchenjahres und verbinden uns im Gebet und in der Hoffnung mit Jesus Christus, dem Gekreuzigten und Auferstandenen“, erklären Bischof Muser und Generalvikar Runggaldier.
Die Italienische Bischofskonferenz hat Weisungen erlassen, wie die Gottesdienste in der Heiligen Woche gefeiert werden sollen. Diese werden in der amtlichen Mitteilung der Diözese ebenfalls wiedergegeben und richten sich speziell an die Priester, die die Gottesdienste feiern. Unter anderem heißt es darin, dass die Liturgie zum Palmsonntag ausschließlich im Kircheninneren gefeiert wird und am Gründonnerstag die Fußwaschung ausfällt. Bei der Feier des Karfreitags wird bei den so genannten Großen Fürbitten eine weitere Fürbitte eingefügt, die sich auf die Coronakrise bezieht. Auch die Osternacht wird ausschließlich im Kircheninneren gefeiert, das Entzünden des Feuers fällt genauso aus, wie etwaige Taufen.
Alle diese Feiern dürfen nur im engsten Kreis der wichtigsten liturgischen Dienste gefeiert werden. Zusätzlich dürfen maximal zwei Personen anwesend sein, die sich um die Übertragung des Gottesdienstes über die Medien kümmern.
Die traditionelle Chrisammesse am Gründonnerstag wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Italienische Bischofskonferenz wird dafür einen gemeinsamen Termin vorschlagen. Im Notfall steht es den Priestern zu, Öl für die Krankensalbung zu weihen, falls sie keines mehr haben.
Wenn es den Gläubigen möglich ist, am Palmsonntag Ölzweige oder grüne Zweige bzw. am Ostersonntag Osterspeisen im Haus herzurichten, dann erfolgt die Segnung entweder im Rahmen des Gottesdienstes, der über die Medien übertragen wird, oder im eigenen Hausgottesdienst. Weihwasser wird zu Ostern nicht verteilt. Die Kirchen sollen den gegebenen Möglichkeiten entsprechend unter Beachtung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen geschmückt werden.
Das amtliche Schreiben im Wortlaut gibt’s hier: https://www.bz-bx.net/de/news/detail/weisungen-ostern-2020.html