Von: mk
Bozen – Zahlreiche Interessierte kamen am 8. Februar ins Bürgerzentrum “Finetto” im Statadtviertel Don Bosco in Bozen zur Vorstellung des Projekts “Negozi e Cultura/Kulturläden”. Der Landesrat für Italienische Kultur, Christian Tommasini, hat dabei unter anderem die Grundidee hinter dem Konzept erklärt. Ebenfalls anwesend war der Vorsitzende des Stadtviertelrates, Alex Castellano. Eingeladen waren unter anderem auch die Präsidenten der Genossenschaften sowie Kultur-, Bildungs- und Jugendvereine und die Vertreter der Bibliotheken. Insgesamt sind etwa vierzig Personen der Einladung von Landesrat Tommasini gefolgt.
Ausgangspunkte für das Treffen waren der Beschluss der Landesregierung vom 31. Januar und der gemeinsame Lokalaugenschein mit Vertretern des Landes, der Stadtgemeinde Bozen, des Wohnbauinstitutes und des Stadtviertelrates von Don Bosco vom 1. Februar.
Das Pilotprojekt der Abteilung Italienische Kultur des Landes zielt darauf ab, die Synergien zwischen den verschiedenen Körperschaften zu nutzen und Vereinen, Kultur- und Jugendgenossenschaften sowie Körperschaften vier Geschäftsräume im Stadtviertel zur Verfügung zu stellen, die das Wohnbauinstitut nicht mehr benötigt. Die Räumlichkeiten sollen dabei für kulturelle Angebote genutzt werden, um die soziale Begegnung zwischen den Bewohnern zu fördern. Die vier Geschäftsräume befinden sich am Don-Bosco-Platz 7/b, zwei in der Sassaristraße (Nr. 13/b und 13/c) sowie in der Baristraße 36/a.
Demnächst finden Tage der offenen Tür statt, bei denen Interessierte die Räume besichtigen und sich über mögliche Vorschläge austauschen können.
Landesrat Tommasini wies darauf hin, dass das Projekt vor allem der Begegnung zwischen den Bewohnern des Stadtviertels Don Bosco dienen soll, wobei die geplanten Kulturprojekte möglichst das bereits vor Ort bestehende Angebot einbinden und vernetzen sollten. Dies könne etwa durch die Förderung der Jugendbeschäftigung im Bereich der Kreativität und der Kultur erfolgen. Aber auch die gesamte Bevölkerung solle – unterstützt durch das Land, die Stadtgemeinde Bozen und den Stadtviertelrat – eingebunden werden.
“In den vergangenen vier Jahren haben wir gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bozen große Investitionen zugunsten des Stadtviertels Don Bosco getätigt”, betonte Landesrat Tommasini. Die Finanzierung der kulturellen Tätigkeiten solle in Einklang stehen mit einer neuen und umfangreicheren Vorstellung von “Welfare”, die weniger auf Unterstätzung setzt und stattdessen Impulse und Anregungen gibt. Unter den umgesetzten Maßnahmen nannte der Landesrat die Wiedereröffnung des Cristallo-Theaters, die zahlreichen Initiativen im Bereich des unkonventionellen Kulturmarketings, die Aufführungen im Semirurali-Park oder die Projekte der Plattform der Widerstände. Die neuen Kriterien der Kulturförderung eröffnen dabei neue Möglichkeiten auch für die Jugendkultur. Dies alles trage zu mehr Wohlbefinden dank kultureller Tätigkeiten bei und erleichtere die Partizipation sowie soziale Entwicklung, erklärte Landesrat Tommasini.
Beim Treffen stellte der Direktor des Amtes für Jugendarbeit, Claudio Andolfo, die Details der Initiative sowie die Kriterien und Modalitäten für die Teilnahme vor. Er wies auch auf Bes-practice-Beispiele in Städten wie Bologna und Mailand hin.
An der Ausschreibung können Vereine und Genossenschaften teilnehmen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Förderungen erfüllen (Landesgesetze Nr. 9/2015 und 13/1983). Interessierte können das Ansuchen um Teilnahme noch bis 31. März 2017 mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse richten: serviziogiovani@pec.prov.bz.it. Dafür ist das vorgesehene Formular zu verwenden, das auf der Homepage des italienischen Amtes für Jugendarbeit des Landes heruntergeladen werden kann (www.provincia.bz.it/arte-cultura/giovani).
Die Ausschreibung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.provincia.bz.it/arte-cultura/giovani/negozi-e-cultura—kulturlaeden.asp.
Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31. Dezember 2018). Danach werden die positiven Auswirkungen des Projektes einer Bewertung unterzogen, wobei die Möglichkeit besteht, die Weiterführung für weitere drei Jahre zu gewähren.