Von: mk
Bozen – Für den Unterricht an ladinischen Schulen und Kindergärten wird neben Deutsch und Italienisch auch die Kenntnis der ladinischen Sprache vorausgesetzt.
Die Kenntnis der ladinischen Sprache ist durch eine Prüfung vor einer eigenen Kommission am ladinischen Schulamt nachzuweisen.
Die Frist für die Abgabe der Gesuche um Teilnahme an der ordentlichen Prüfungssession 2018 verfällt am Dienstag, dem 23. Jänner, um 12.00 Uhr.
Die Teilnahmegesuche sind an das Ladinische Bildungs- und Kulturressort in der Bindergasse 22 in Bozen zu richten. Anmeldeformulare liegen an allen Schul- und Kindergartendirektionen der ladinischen Ortschaften auf. Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine persönliche Mitteilung mit Hinweisen zum Prüfungstermin.
Das ladinische Kulturinstitut Micurá de Rü bietet kostenlose Vorbereitungskurse für die Prüfung an; Informationen dazu sind unter den Telefonnummern 0474 523110 und 0471 794268 erhältlich.
Weitere Informationen können auf der Homepage des Ressorts Ladinische Schule und Kultur abgerufen werden.