Von: mk
Bozen – Am Mittwoch, 4. Dezember 2024 ist das Dekret des Regierungskommissärs vom 28. November 2024, Nr. 50814, zur Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der ladinischen Sprache für 2025 bis 2029 und Festlegung der Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache, im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Wer in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol eine der ladinischen Sprachgruppe vorbehaltene Stelle besetzen möchte, muss neben dem Zweisprachigkeitsnachweis auch den Ladinischnachweis erbringen.
Nachdem das derzeitige Mandat der Kommissionsmitglieder für die Ladinischprüfungen mit Jahresende ausläuft, wurde im September 2024 ein Auswahlverfahren für die Ernennung der Kommissionsmitglieder für den Fünfjahreszeitraum 2025-2029 eingeleitet. Nun stehen die neuen Kommissionsmitglieder fest: Es handelt sich um neun Prüferinnen und Prüfer, davon fünf für das Grödner Idiom und vier für das Gadertaler Idiom. Die neuen Kommissionen nehmen ihre Tätigkeit mit Jahresanfang 2025 auf.
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