Von: luk
Bozen – Die staatliche Abschlussprüfung an Unterstufe und Oberschulen wird künftig Südtirols Besonderheiten verstärkt Rechnung tragen.
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag der Schullandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner eine Durchführungsverordnung genehmigt, mit der die staatlichen Abschlussprüfungen der Unterstufe und der Oberschule neu geregelt werden. “Die Regelung schöpft Südtirols Autonomie im Bereich der Schulordnung aus, um zum einen der Mehrsprachigkeit, zum anderen unseren Bedürfnissen und Besonderheiten stärker Rechnung zu tragen”, sagte Bildungslandesrat Achammer nach der Regierungssitzung. Der italienische Schullandesrat Tommasini verwies im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung auf die Bestrebungen des Landes, die Abschlussprüfungen im sprachlichen Bereich an den europäischen Referenzrahmen anzupassen mit dem Ziel, mit der “Matura auch den Zweisprachigkeitnachweis” zu erwerben. Mit der Freien Universität Bozen werde derzeit die Anerkennung des Oberschulabschlusses als Bestätigung der Kenntnis beider Sprachen verhandelt.
Die Änderungen der Abschlussprüfung der Unterstufe sollen bereits im laufenden Schuljahr 2017/18 zur Anwendung kommen. Neu ist dabei, dass die schriftlichen Lernstandserhebungen INVALSI nicht mehr Teil der Prüfung sind, sondern Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die INVALSI-Tests werden also schon im Frühjahr abgenommen. Die Prüfung selbst besteht aus vier – an ladinischen Schulen fünf – schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Italienisch, Englisch und im mathematisch- naturwissenschaftlich- technologischen Bereich sowie einem Prüfungsgespräch. Die Rahmenrichtlinien des Landes bilden dabei die Prüfungsgrundlage.
Im kommenden Schuljahr 2018/19 treten hingegen die heute beschlossenen Neuerungen der Oberschul-Abschlussprüfung in Kraft. Die heute genehmigte Durchführungsverordnung gibt dabei die Wertigkeit der Prüfungsbausteine vor: So können für die erste schriftliche Prüfung in Deutsch an den Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache bis zu 15 Punkte vergeben werden, ebenso viele können sich Kandidaten bei der zweiten schriftlichen Prüfung holen. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweiten Sprache kann mit bis zu zehn Punkten bewertet werden, während das Prüfungsgespräch, bei dem auch die Zweitsprachkenntnisse geprüft werden, mit bis zu 20 Punkten bewertet werden kann. Wie in der Mittelschule wird künftig auch an der Oberschule der Lernstand mittels INVALSI-Test erhoben. Dieser Test wird an den fünften Oberschulklassen durchgeführt und gilt ebenfalls als Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Geregelt werden mit der heute genehmigten Durchführungsverordnung auch die Prüfungsinhalte für Schülerinnen und Schüler, die über die Berufsbildung beziehungsweise die Lehre zur Prüfung antreten.
Der heutige Beschluss wird nun dem Unterrichtsministerium übermittelt und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.