Von: mk
Bozen – Auch im Schuljahr 2020/21 unterstützt das Land all jene Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch einer Oberschule oder eines Vollzeitkurses der Berufsbildung außerhalb des Landes entschieden haben, weil diese in Südtirol nicht angeboten werden.
Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Unterstützung gibt es auch für mindestens viermonatige Praktika, die für den künftigen Beruf notwenig sind.
Voraussetzungen für die Studienförderung
Um die Studienförderung bewerben können sich EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind. Die Studienbeihilfe beträgt einkommensabhängig 1500 bis 4000 Euro. Das bereinigte Einkommen darf dabei die Höchstgrenze von 32.000 Euro im Jahr 2019 nicht überschreiten. Bei besonders kostenintensiven Kursen, deren Gebühren über 10.000 Euro liegen, wird das Limit des bereinigten Einkommens auf 34.000 Euro angehoben. Weitere Voraussetzung ist, dass Antragstellende keine andere finanzielle Zuwendung für das Studium beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.
Bis 22. April kann angesucht werden
Die Anträge um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2020/2021 können bis Donnerstag, den 22. April 2021 eingereicht werden. Weitere Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und den Förderkriterien gibt es auf der Internetseite des Landes im Bereich Bildungsförderung, wo auch die Gesuchsvordrucke bereitstehen.