Von: luk
Bozen – Landesrat Philipp Achammer hat sich jüngst mit dem Vorsitzenden der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus), Matthias von Wenzl, ausgetauscht. Einen breiten Raum nahmen beim Treffen die Studienförderung sowie der Steuerbonus “Rientro dei cervelli” für Südtiroler Akademiker ein. Mit Letztgenanntem griffen die Gesprächspartner die Problematik rund um die Anwendung der staatlichen Bestimmungen über Steuervorteile für Rückkehrende aus dem Ausland auf.
Steuervorteile für Rückkehrende: Südtiroler Akademiker geprellt
Im Gespräch waren sich der sh.asus-Vorstand und Landesrat Achammer einig: Für Rückkehrende aus Südtirol müsse die Steuererleichterung greifen, die das 2010 verabschiedete Gesetz Nr. 238/2010 (Rientro dei cervelli) festgeschrieben hat. Laut Medienberichten werde betroffenen Akademikerinnen und Akademikern der Steuerbonus vorenthalten. Aber damit nicht genug. Die Agentur für Einnahmen fordere von den Betroffenen Rückzahlungen des Steuerbonus, oftmals zusätzlich auch eine Geldstrafe.
Die Landesdirektion der staatlichen Agentur für Einnahmen lege das Gesetz – im Unterschied zur Zentralagentur in Rom – restriktiv aus. “Südtiroler Akademikerinnen und Akademiker werden so geprellt”, sagte Landesrat Achammer. “Uns sind Fälle bekannt, von denen die Bozner Agentur Steuerrückforderungen in der Höhe von mehreren 10.000 Euro verlangt. Da sind Existenzen bedroht.”
sh.asus-Vorsitzender von Wenzl schlug in dieselbe Kerbe. Mit einer derart restriktiven Auslegung erschwere man eine Rückkehr nach Südtirol. Bei einer Informationsveranstaltung wollen Landesrat Achammer und der sh.asus-Vorstand zusammen mit Gewerkschaften, Steuerberatern und anderen Beteiligten öffentlich auf diese Problematik aufmerksam machen.
Im rund einstündigen Gespräch verwies Landesrat Achammer gegenüber dem sh.asus-Vorstand auch darauf, dass es bildungspolitisch bedeutsam sei, Studierende zu unterstützen. “Studienbeihilfen müssen auch zukünftig breit greifen”, betonte Landesrat Achammer. “Die Studienbeihilfe ist ein Instrument, um einen chancengerechten Zugang zum Studium zu ermöglichen.”
Erste Bilanz über EEVE in der Bildungsförderung
Zum ersten Mal mussten Studierende für das laufende Studienjahr die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und die Bescheinigung über die wirtschaftliche Situation vorweisen, um eine Studienförderung zu erhalten. Darüber wurde im Gespräch Bilanz gezogen: Die Umstellung auf die EEVE-Erklärung habe das Prozedere für viele Familien und Studierende vereinfacht, da sie diese bereits für andere Leistungen benötigen, erklärte Landesrat Achammer. “Nach diesem ersten Durchlauf müssen wir aber noch einmal hinschauen und die Förderlogik bei der EEVE-Erklärung evaluieren und eventuell nachjustieren.” Landesrat Achammer forderte in diesem Zusammenhang den sh.asus-Vorstand auf, sich durch Inputs einzubringen.
Am Treffen nahmen neben Landesrat Achammer und dem sh.asus-Vorsitzender von Wenzl und Vorstandsmitglied Theresia Morandell auch die Abteilungsdirektorin der Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, sowie die sh.asus-Mitarbeitenden Astrid Pichler, Veronika Reier sowie Martin Sartori teil.