Von: bba
Bozen – Vom Familienrecht bis zum Arbeitsschutz: Übersetzungen können oft mehr Verwirrung stiften als Klarheit schaffen. Wer die richtige Entsprechung für einen Fachbegriff in einer anderen Sprache finden will, muss seine Bedeutung im juristischen Kontext kennen.
Seit 2015 arbeiten Eurac Research und das Landesamt für Sprachangelegenheiten zusammen, um mit eindeutiger und einheitlicher Terminologie zur Rechtssicherheit
beizutragen. Nun wurde die Vereinbarung über die Zusammenarbeit erneuert.
Sprache und Recht sind besonders eng miteinander verknüpft. Recht ist in Sprache gekleidet und schafft eine Wirklichkeit, die unser aller Leben beeinflusst. War etwa früher die Unauflöslichkeit der Ehe Grundlage jeder Familie, so sind in Italien heute auch andere Formen des Zusammenlebens rechtlich geschützt, etwa die so genannten unioni civili. Doch wie soll dieser neue Begriff auf Deutsch bezeichnet werden?
„Hier beginnt unsere Arbeit“, erklärt die Linguistin und Terminologie-Expertin Natascia Ralli von Eurac Research. „Wird ein neuer Begriff in die italienische Rechtsordnung aufgenommen, prüfen wir, welches Fachwort im Deutschen gebraucht wird, um diesen Rechtsbegriff auszudrücken. Bei der unione civile entschied man sich nach eingehender Prüfung möglicher deutscher Begriffe für „eingetragene Lebenspartnerschaft“, da diese das italienische Rechtsinstitut am besten wiedergibt.
Nicht immer ist die Lösung so naheliegend. „In besonders schwierigen Fällen wird ein Team aus Fachleuten zusammengestellt, das einzelne oder mehrere Termini zu einem bestimmten Bereich recherchiert und bespricht“, erklärt die Direktorin des Landesamts für Sprachangelegenheiten, Annette Lenz: „Die Wissenschaftlerinnen von Eurac Research beraten in linguistischer und terminologischer Hinsicht, Experten und Expertinnen der Landesverwaltung steuern die Sachkenntnis aus ihrem Bereich bei. So können wir gemeinsam dazu beitragen, die Entwicklung der deutschen Rechtssprache in Südtirol positiv zu beeinflussen.“
Die Zusammenarbeit zwischen Eurac Research und dem Landesamt für Sprachangelegenheiten besteht schon seit 2015. Die damals geschlossene und jetzt erneuerte Vereinbarung hat zum Ziel, die Verwaltungs- und Rechtsterminologie in deutscher Sprache – größtenteils geprägt von der Pionierarbeit der Paritätischen
Terminologiekommission – weiterzuentwickeln und zu harmonisieren. Der terminologische Datenbestand aus dieser Zusammenarbeit ist über das Online-Informationssystem Bistro ( http://bistro.eurac.edu/ ) allgemein zugänglich.
Wer bistro konsultiert, kann dem bistro-Team über eine eigene Feedback-Taste auch
Anmerkungen und Vorschläge zu den einzelnen Einträgen schicken, oder auf diesem Weg auf weitere Verwendungen eines Fachwortes hinweisen. „So wird bistro zu einem Gemeinschaftsprojekt – nicht nur die Fachleute bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein, sondern auch die vielen Personen, die die Datenbank im Rahmen ihrer Arbeit nutzen“, so Annette Lenz.
Mittlerweile enthält bistro bereits über 44.000 Termini in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache. Der Datenbestand wird kontinuierlich erweitert – so etwa mit Termini zu aktuellen Themen wie der Patientenverfügung oder der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Angeregt vom Landesamt für Personalentwicklung und der Dienststelle für Arbeitsschutz ist kürzlich der für alle Sektoren wichtige Bereich Arbeitsschutz dazugekommen, in dem noch terminologische Unsicherheit herrscht.