Von: mk
Bozen – Südtiroler Kunstschaffende aller drei Sprachgruppen können sich in den nächsten zwei Monaten bis zum 31. Juli 2021 um eine außerordentliche Corona-Beihilfe im Ausmaß von 5000 Euro bewerben. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer diese Corona-Unterstützungsmaßnahme beschlossen, um “die Kultur als Teil der Kreativwirtschaft zu stärken und das kulturelle und künstlerische Leben in Südtirol wiederzubeleben”, wie Landesrat Achammer betont. Der coronabedingte Lockdown habe Kunst- und Kulturszene in die Knie gezwungen und sich erheblich auf die Einkommensmöglichkeiten ausgewirkt, die stark zurückgegangen seien.
Neun Millionen Euro Corona-Kultur-Beihilfen 2021
“Wir haben mit dem heutigen Beschluss den Startschuss zur Umsetzung dieser Unterstützungsmaßnahme gegeben, für die wir zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen”, erklärt Landesrat Achammer. Er verweist darauf, dass das Land für das dritte Kulturmaßnahmen-Paket insgesamt neun Millionen Euro vorgesehen habe. “Zwei davon gehen als Beihilfen an Kunstschaffende aller drei Sprachgruppen. Mit den restlichen Mitteln sollen Einkommensausfälle ausgeglichen, digitale Investitionen bezuschusst und die Wiederbelebung des kulturellen Lebens und das kulturelle Ehrenamt gefördert werden.”
“Mit diesem zusätzlichen Paket setzen wir die Unterstützungsmaßnahmen fort, die wir im März 2020 aufgenommen haben”, unterstreicht der italienische Kulturlandesrat Giuliano Vettorato, “die Stärkung von Kultur und Kunst sind für den Neustart grundlegend. Die Unterstützung von Künstlern ist dabei ein wichtiger Schritt, um den Kunstschaffenden die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.”
“Die lokale Kulturszene ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft”, sagt Landesrat Daniel Alfreider. “Seit Beginn der Corona-Krise setzten wir daher alles daran, Kulturschaffende und Kultureinrichtungen zu unterstützen sowie die Bedeutung von Kultur zusammen mit Künstlerinnen und Künstlern und allen im Kulturbereich tätigen Vereine und Verbände nach außen zu tragen.”
Bis zum 31. Juli kann angesucht werden
Um die Corona-Beihilfen in Höhe von 5000 Euro können sich berufsmäßig tätige Kunstschaffende der Sparten darstellende Kunst, Musik, bildende Kunst, Literatur und Film aller drei Sprachgruppen bewerben, die aus Südtirol stammen oder in Südtirol tätig sind. Auch diesmal müssen antragstellende Kunstschaffende mindestens zwei veröffentlichte Formate (Aufführungen, Ausstellungen, Lesungen, Veröffentlichungen) pro Jahr nachweisen, wobei die vergangenen zwei Jahre berücksichtigt werden. Von der Maßnahme ausgeschlossen sind Kunstschaffende im Angestelltenverhältnis (über 50 Prozent Teilzeit), Rentner und Studierende in der künstlerischen Ausbildung. Nicht zugelassen werden Kunstschaffende, die 2021 eine Corona-Hilfe der Landesabteilung Wirtschaft erhalten haben. Die Beihilfen sind zudem an die Auflage geknüpft, dass die Antragstellenden nach Gesuchstellung ein kulturelles Projekt oder eine kulturelle Veranstaltung durchführen.
Dritte Maßnahme zugunsten Kunstschaffender
Die Landesregierung hatte 2020 erste Corona-Soforthilfen zugunsten Kunstschaffender in Höhe von 600 Euro gewährt. Eine zweite Unterstützungsmaßnahme mit Zuschüssen von 3000 Euro, die an 533 Antragstellende ausbezahlt wurde, folgte. Nun hat die Landesregierung grünes Licht für diese dritten Künstler-Beihilfen gegeben.