Auf Instagram veröffentlichte der Influencer seinen Raketenschuss

Prozess gegen Influencer in Berlin wegen Raketenschuss

Mittwoch, 02. April 2025 | 10:30 Uhr

Von: APA/dpa

Sein Raketenschuss in der Silvesternacht hat Empörung ausgelöst – am Mittwoch hat der Prozess gegen einen Influencer in Deutschlands Hauptstadt Berlin unter großem Andrang von Medien begonnen. Der 23-Jährige soll eine Feuerwerksrakete gezielt in eine Wohnung in Berlin-Neukölln geschossen und ein Video davon auf seinem Instagram-Account veröffentlicht haben.

Die Anklage wirft dem Mann aus dem Westjordanland versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Das Landgericht Berlin hat bisher insgesamt vier Prozesstage bis zum 16. April geplant. Erste Zeugen wollen die Richter bereits am ersten Verhandlungstag vernehmen.

Influencer am Berliner Flughafen festgenommen

Der Angeklagte wurde am 4. Jänner am Hauptstadtflughafen BER festgenommen, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schweigt der Mann bisher zu den Vorwürfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft landete die Feuerwerksrakete damals in der Wohnung des Mehrfamilienhauses. Dabei wurden Bett und Tapete im Schlafzimmer beschädigt. Der Wohnungsinhaber habe die brennenden Überreste der Rakete schnell aus dem Fenster geworfen und so ein Übergreifen des Feuers auf die Wohnung verhindert. Es wurde niemand verletzt.

Video von Aktion gelöscht

Die Aufnahme auf dem Instagram-Account des Influencers mit mehr als 310.000 Followern wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war es jedoch gelöscht. Nutzer auf der Plattform X hatten den Mitschnitt jedoch weiterverbreitet. Viele Menschen verurteilen die Aktion. Der Influencer selbst veröffentlichte einen Beitrag, in dem er sich bei den Betroffenen entschuldigte.

Dem 23-Jährigen sei es bei der Tat vor allem darum gegangen, ein möglichst großes mediales Interesse auf sich zu ziehen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Anklage geht davon aus, dass er dabei “rücksichtslos und aus Eigennutz” die Gesundheit und das Eigentum anderer Menschen seinem eigenen Interesse unterordnete.

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