Moses Pelham veröffentlicht im nächsten Jahr sein finales Album

Rapper Moses Pelham kündigt Rückzug an

Mittwoch, 15. November 2023 | 08:33 Uhr

Von: APA/dpa

Mit dem Rödelheim Hartreim Projekt ist er vor 30 Jahren bekannt geworden, jetzt kündigt Rapper Moses Pelham seinen Rückzug von der Bühne an. “Ich habe den Wunsch, dieses Werk vernünftig und selbstbestimmt zu Ende zu bringen. Und das will ich eben mit voller Kraft machen”, sagte der 52-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. Im Herbst nächsten Jahres soll sein finales Album “Letzte Worte” erscheinen, das allerletzte Konzert ist am 21. Dezember 2024 in Frankfurt geplant.

Er freue sich enorm darauf, “mit den Leuten, die das über die letzten 30 Jahre in ihrem Leben hatten”, noch einmal zu zelebrieren. “Also auch im Bewusstsein – das ist wahrscheinlich das letzte Mal, dass wir so zusammenkommen.” Mit dem Abschied beschäftigt sich Pelham schon lange. Er arbeite seit mehreren Jahren an dem Album, sammle Ideen und schreibe Lieder: “Wenn man einen Zaubertrick vorführen, also ein Kaninchen aus dem Hut zaubern will, ist es echt ganz gut, irgendwann mal eins reingetan zu haben.”

Pelham gilt als Pionier des Deutschrap. Schon als Teenager landete er mit seiner ersten Solo-Single “Twilight Zone” in den deutschen Charts. Später gründete er “Pelham Power Productions”, kurz “3p”, die unter anderem Sabrina Setlur, Xavier Naidoo oder Pelhams Band Glashaus produzierten. Als Teil des 1993 gegründeten Rödelheim Hartreim Projekts gilt er als einer der Mitbegründer des deutschsprachigen Hip-Hop. Mit Hits wie “Höha, Schnella, Weita” machten sie den Frankfurter Stadtteil Rödelheim deutschlandweit bekannt.

1998 wird er mit dem Echo zum “Produzent des Jahres” gekürt. 2020 bekommt er den Ehrenpreis der deutschen Schallplattenkritik. Seine Karriere ist auch begleitet von einem seit rund zwei Jahrzehnten andauernden Streit mit der Band Kraftwerk. Für einen Setlur-Song hatte Pelham ungefragt einen Zwei-Sekunden-Rhythmus der Elektropop-Pioniere aus Düsseldorf verwendet. Das Verfahren soll nun erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen.