Melanie Müller wurde zu 80.000 Euro Strafe verurteilt

Schlagersängerin Müller legt Rechtsmittel ein

Freitag, 30. August 2024 | 16:11 Uhr

Von: APA/dpa

Die deutsche Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit. Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: “Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi”. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

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