Immer mehr Vorwürfe gegen den einst beliebten Rapper

Weitere Klagen gegen US-Rapper “Diddy” Combs eingereicht

Dienstag, 22. Oktober 2024 | 21:18 Uhr

Von: APA/dpa

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden US-Rapper Sean “Diddy” Combs (54) sind weitere Klagen eingegangen. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas, die vor rund zwei Wochen mitgeteilt hatte, 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper zu vertreten, reichte sieben weitere Klagen ein. In der vergangenen Woche hatte die Kanzlei bereits sechs Klagen eingereicht.

Sechs Kinder von Combs stellten sich unterdessen in einer gemeinsamen Mitteilung hinter ihren Vater. “Der vergangene Monat hat unsere Familie verwüstet”, schrieben sie auf Instagram. “Wir stehen zusammen und unterstützen dich bei jedem Schritt.”

Die sieben neuen Klagen, die der Deutschen Presse-Agentur vorlagen, seien im Namen von vier Männern und drei Frauen anonym eingereicht worden, hieß es. Combs und anderen nicht namentlich genannten Menschen werden darin unter anderem sexueller Missbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2022 hauptsächlich in New York, Los Angeles und Las Vegas ereignet haben. Zwei der mutmaßlichen Opfer sollen zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein – 17 und 13 Jahre alt.

Das Management des Musikers wies die Vorwürfe auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erneut zurück und warf der Kanzlei vor, Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu wollen. Der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee, hatte vor rund zwei Wochen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Combs zu vertreten und Klagen einreichen zu wollen. Die mutmaßlichen Taten hätten seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden.

Combs gehörte mit Hits wie “I’ll Be Missing You” oder “Bad Boy For Life” in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme “Puff Daddy”, “P. Diddy” und “Diddy”. Seit rund zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs.

Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen eine Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Zudem verlangten sie nun in einem Schreiben an den Richter, dass dieser möglichen Zeugen und deren Anwälten außergerichtliche Aussagen untersagen solle, damit Combs ein faires Verfahren bekommen könne. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.

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