Von: luk
Bozen – Italienische Restaurants verrechnen oft Kosten für „Brot und Gedeck“ (pane e coperto) oder auch für „Service“ (servizio). Die Position scheint meist am Ende der Rechnung auf. Die Kosten beziehen sich auf das servierte Brot, die Benützung von Tischtuch, Servietten, Geschirr und Besteck sowie die Bedienung. Für das Gedeck machen sie meist zwischen 1,50 und zwei Euro pro Person, für den Service mitunter zwischen zehn und 20 Prozent der Gesamtsumme aus. Der Aufschlag für Brot und Gedeck wurde im Mittelalter für jene Gäste eingeführt, die im Wirtshaus ihr selbst mitgebrachtes Essen verzehrten. Mit dem Preisaufschlag für die Bedienung wurden in früheren Zeiten die Kellner und Kellnerinnen bezahlt.
Doch sind solche Kosten noch gerechtfertigt? Immerhin wird das Personal heute vertraglich angestellt und bezahlt. Zudem greifen Restaurants vermehrt auf Einwegtischtücher und -servietten aus Papier zurück und nicht mehr auf solche aus Stoff.
„Tatsächlich sind Aufschläge für Brot, Gedeck und Service nicht verboten, denn eine nationale gesetzliche Regelung existiert dazu nicht“, erklärt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Es ist lediglich vorgeschrieben, dass die Kosten für das Gedeck bzw. den Service auf der Preisliste oder in der Speisekarte ausdrücklich angegeben werden müssen, wenn sie erhoben werden.“ Einzelne Gemeinden oder Regionen haben eigene Regeln erlassen. Im Latium beispielsweise ist es erlaubt, Kosten für den Service zu verrechnen, nicht aber für das Gedeck. Für Anzeigen wegen unerlaubter Aufschläge ist die jeweilige Stadtpolizei zuständig. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, noch vor der Bestellung nachzufragen, ob Brot, Gedeck und Service inkludiert sind bzw. welche Kosten dafür anfallen.