Von: luk
Grundsätzlich muss jeder Kfz-Lenker in Österreich Verbandzeug mitführen, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Sowohl ein kleines Verbandpäckchen als auch eine großzügig ausgestattete Autoapotheke sind erlaubt. “In letzter Zeit kam es vermehrt zu Nachfragen und Unsicherheiten, ob man eine FFP2-Maske in der Autoapotheke mitführen muss – in Österreich ist das nicht vorgeschrieben, aber es kann durchaus nützlich sein. In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob die FFP2-Maske als Standardausstattung in der Autoapotheke enthalten sein soll – das gilt dann aber nur für Deutsche”, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. In jedem Fall ist es wichtig, die Inhalte regelmäßig zu kontrollieren und fehlende oder teilweise verbrauchte oder schadhafte Gegenstände zu ersetzen. Denn wenn es darauf ankommt, Erste Hilfe zu leisten, sollte die Autoapotheke griffbereit und voll gebrauchsfähig sein.
“Rechtzeitig vor einer Urlaubsfahrt ist ein guter Zeitpunkt, die Autoapotheke kritisch unter die Lupe zu nehmen”, erinnert Letitzki. Damit man die Autoapotheke im Notfall auch richtig nutzen kann, empfiehlt der Jurist des Mobilitätsclubs zusätzlich, das Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig aufzufrischen. Das kann man in nur wenigen Stunden bei einem Kurs machen, zum Beispiel beim Roten Kreuz.
Die einschlägige ÖNORM V 5101 enthält zwar weitergehende Vorgaben über den Inhalt einer Autoapotheke, ist aber nicht gesetzlich verbindlich. Somit kann auch ein weiteres Gerücht ausgeräumt werden: Bei “abgelaufener Autoapotheke” kommt es zu keiner Bestrafung. “Gestraft wird nur, wenn die gesetzliche Vorgabe der staubdichten Verpackung eines ‘zur Wundversorgung geeigneten Verbandzeugs’, aufbewahrt in einem widerstandsfähigen Behälter, nicht gegeben ist”, erklärt der ÖAMTC-Jurist. Ob eine angebrochene Box mit in die Jahre gekommenen Pflastern diese Anforderung erfüllt, beurteilt zunächst die Polizei. Wer eine vollständige, also noch nicht gebrauchte Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass die Mindestanforderungen des Kraftfahrgesetzes erfüllt sind und der Inhalt praxistauglich zusammengestellt wurde.