Von: mk
Sowohl die Justiz als auch der Tourismus müssen sich immer öfter mit einem bedauerlichen Phänomen herumschlagen: Mit Urlaubern, die kurzerhand zu Betrügern werden und sich über vermeintliche Übelkeit nach dem Essen oder über schlechte Behandlung im Hotel beschweren, um dann ordentlich Schadenersatz zu verlangen. Die Bodybuilder Leon Roberts und Jade Muzoka haben dieses Spiel allerdings auf die Spitze getrieben – und sind dabei wohl an den falschen Richter geraten.
Die beiden, die damals ein Paar waren, beschwerten sich beim Reiseveranstalter TUI und beim Hotel in der Türkei, wo sie 2015 einen Urlaub verbracht hatten, über Erbrechen und Durchfall nach ihrem Aufenthalt. Doch bald kamen Zweifle an ihren Behauptungen auf, zumal sie ganze 79 Urlaubsfotos auf Facebook veröffentlicht hatten, die die beiden beim Essen, Trinken und Genießen zeigten. Von Übelkeit keine Spur.
Später gestand das Pärchen, falsche Anschuldigungen erhoben zu haben. Richter Jonathan Taffe nahm den Fall keineswegs auf die leichte Schulter: Stattdessen erklärte er den beiden, dass sie eine Haftstrafe riskieren würden. Zumindest erwägte der Richter dies als abschreckende Maßnahme gegen den „Tsunami“ an betrügerischen Schadenersatzforderungen gerade in diesem Sektor.
Die beiden hatten die Klage im April 2016 eingereicht und insgesamt 3.000 Pfund gefordert. Dabei wiesen sie auch ein ärztliches Zeugnis vor, das ihre Behauptung untermauerte.
TUI leitete selbst eine Untersuchung in die Wege. Dabei konnten keine Hinweise entdeckt werden, die den Anspruch gerechtfertigt hätten. Stattdessen behauptete das Unternehmen seinerseits, es hätte 50.000 Pfund an Prozesskosten zahlen müssen, falls das Pärchen mit seiner Klage durchgekommen wäre. Diese Zahl bezweifelten wiederum die Anwälte von Leon Roberts und Jade Muzoka.
Außerdem kritisierte Muzoka die Untersuchung des Reiseveranstalters als oberflächlich und meinte, dass lediglich ihre Facebook-Seiten kontrolliert worden seien.
Der Richter kam zum Schluss, dass es sich hier um keinen isolierten Vorfall handle. „Das ist ein sehr reales Problem für Reiseunternehmen. Die Kosten dafür tragen vernünftige Menschen, während Urlaubern, die tatsächlich unter Übelkeit leiden und Anspruch auf eine Entschädigung hätten, mit Skepsis begegnet wird“, betonte der Richter.
Alle Optionen würden an diesem Punkt offenstehen, da es sich um einen ernsten Fall handle. Es sei durchaus möglich, dass eine Verurteilung zu einer Haftstrafe folgt, um die Schwere dieser Art von Fehlverhalten aufzuzeigen, so der Richter.