Von: luk
Bozen – Wie viele Apfelsorten es gibt, ist nicht exakt bekannt. Schätzungen der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehen von rund 20.000 existierenden Apfelsorten weltweit aus. Kommerziell angebaut werden jedoch weniger als 100 Sorten. Die wirtschaftlich bedeutendsten Apfelsorten entsprechen in Aussehen, Form und Geschmack den Vorstellungen vom „idealen“ Apfel, sind ertragreich, lagerfähig und gut zu transportieren.
Viele der neu gezüchteten Apfelsorten sind so genannte Clubsorten. Sie unterliegen dem Sortenschutz. Das bedeutet, dass die Eigentumsrechte an der Sorte einem Sortenschutzinhaber bzw. einer Inhaberin gehören. „Produzenten und Produzentinnen, die eine Clubsorte anbauen und somit Teil des exklusiven Clubs sein möchten, müssen mit dem Inhaber bzw. der Inhaberin einen Vertrag für den Anbau und die Abnahme der Früchte abschließen und Lizenzgebühren bezahlen“, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Beim Anbau müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, und für die Vermarktung der Früchte gelten bestimmte Qualitätskriterien (z.B. Fruchtdurchmesser, Färbung der Schale). Auch dürfen die Früchte laut Vertrag weder an Dritte noch direkt ab Hof verkauft werden.“ Auf den Markt kommen Clubsorten unter einem Markennamen. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Marke Pink Lady® (Sorte: Cripps Pink), die weltweit mit einem pinkfarbenen Herz als Logo vermarktet und als Premium-Produkt positioniert wird. Cripps Pink ist übrigens eine Kreuzung der Sorten Golden Delicious und Lady Williams.
Produzenten und Produzentinnen profitieren vom Clubsystem durch höhere Abnahmepreise für ihre Clubäpfel und das zentralisierte Marketing. Damit der Preis auch hoch bleibt, wird das Angebot an Clubsorten knapp gehalten.
Kritiker und Kritikerinnen bemängeln, dass Clubsorten ältere Apfelsorten im Handel und folglich auch im Anbau zunehmend verdrängen. Auch würden neue Züchtungen im Allgemeinen geringere Mengen an gesundheitlich wertvollen Polyphenolen enthalten und möglicherweise ein höheres allergenes Potenzial aufweisen als ältere Sorten. Nicht zuletzt wird die starke Abhängigkeit der Produzenten und Produzentinnen vom Sortenschutzinhaber bzw. der Inhaberin als problematisch eingestuft, denn ein Ausstieg aus dem Lizenzvertrag gestaltet sich als schwierig und nachteilig.