Von: mk
Bozen/Canberra – In Australien ist vor Kurzem das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit in Kraft getreten. Auch in Frankreich, Spanien und Belgien ist es den Mitarbeitern erlaubt, außerhalb der regulären Arbeitszeiten keine Anrufe oder Nachrichten beantworten, es sei denn, ihre Weigerung wird als „unangemessen“ angesehen.
In unserer Umfrage in der letzten Woche zum Thema „Recht auf Nichterreichbarkeit auch hierzulande“ hat sich bis zum 15 Oktober, 17.40 Uhr eine deutliche Mehrheit für ein solches Recht ausgesprochen: 78 Prozent der Leser (2971 Stimmen) befürworteten die Idee und bezeichneten ihre Freizeit als schützenswert. Im Gegensatz dazu gaben 22 Prozent der Teilnehmer (821 Stimmen) an, dass sie durch berufliche Kontaktaufnahmen außerhalb der regulären Arbeitszeiten nicht gestört werden.
Ein klarer Befürworter dieses Rechts ist der Nutzer @N. G. Er schrieb: „Meine Arbeitszeiten enden nach den vereinbarten Stunden. Alles darüber hinaus ist Freizeit, selbst Telefonate werden grundsätzlich abgelehnt! Ob man darf oder nicht, ist mir egal!“
Der Nutzer @Homelander ist da pragmatischer: „Wenn ich im Urlaub bin, einfach nicht rangehen, und a Rui isch.“
@krokodilstraene findet ein Sinnbild, dass ebenfalls für die 78 Prozent Mehrheit spricht: „Die Friedhöfe sind voll belegt mit Leuten, die dachten, ohne sie ginge es nicht.“
Mit rund 3800 Teilnehmern zeigt die Umfrage, dass das Thema eine hohe Relevanz in Südtirol und Italien besitzt und viele Arbeitnehmer sich eine klare Trennung zwischen Beruf und Freizeit wünschen. Das Ergebnis verdeutlicht auch, dass das Bedürfnis nach persönlichem Raum und Erholung in einer zunehmend vernetzten Arbeitswelt immer stärker wird.
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2 Kommentare auf "Freizeit ist euch heilig"
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wenn man aso schaug, ba die Australier geat des olbm schnell, epas in die Tat umzusetztn👍 ba ins do wert iats 5 johr vohandelt und nua brauchn se no 5 johr um zi entscheiden😂😂😂
Holt, holt, holt ☝️ N.G. isch es “s.he.ß egal” nit lei egal. 😁 So isch folsch Zitiert…