Von: mk
Bozen – Am 1. April tritt eine Verordnung in Kraft, die es all jenen, die in ihrem EU-Heimatland kostenpflichtige Streamingdienste in Anspruch nehmen, erlaubt, auch auf Reisen im EU-Ausland diese Dienste nutzen zu können.
Der ein oder andere wird es vermisst haben, im Hotel seine Füße ausstrecken zu können, sich nach den Strapazen der Reise etwas Gutes zu tun und einen seiner Lieblingsfilme anzusehen. Bisher hatte nämlich der Abonnent von Streamingdiensten oft Schwierigkeiten diese kostenpflichtigen Leistungen, an die er in seinem Heimatland gewohnt war, auch im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.
Im Juni letzten Jahres hat der Rat der EU beschlossen, dass solche Beschränkungen EU-weit aufgehoben werden müssen. Dazu meinte der maltesische Vorsitz: “Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt.”
Mit den neuen Vorschriften soll also sichergestellt werden, dass Nutzer im Ausland gleichberechtigten Zugang zu Inhalten erhalten, die sie in ihrem Wohnsitzstaat erworben oder abonniert haben, wenn sie sich im Urlaub, auf Dienstreisen oder für eine begrenzte Zeit als Studenten dort aufhalten.
Um einem Missbrauch entgegenzuwirken, müssen die Anbieter den jeweiligen Wohnsitzmitgliedstaat ihres Abonnenten ermitteln. Die Überprüfung muss sich an festgelegte Kriterien halten und kann sich verschiedener Überprüfungsmittel bedienen, so etwa durch die Zahlungsangaben, den bestehenden Vertrag über den Internetanschluss, oder die IP-Adresse.
Aber: Wer nun glaubt, völlig freie Bahn für die Nutzung ausländischer Streamingangebote zu haben, der muss seine Erwartungen ein wenig dämpfen. Von dieser Regelung unberührt bleiben nämlich weiterhin die territorialen Geltungsbeschränkungen in Bezug auf die Nutzung der von ausländischen Streamingseiten angebotenen Leistungen.
Gerade für deutschsprachige Verbraucher klingen die Angebote von deutschen Streamingdiensten oft sehr verlockend und so manch einer würde schon ganz gerne auch von Italien aus die Fülle der deutschsprachigen Online-Dienste auskosten können. Dies aber wird weiterhin nicht möglich sein. „Und wir wissen sehr wohl, dass viele Verbraucher gerade eine solche Möglichkeit besonders interessieren würde“, weiß Monika Nardo, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien – Büro Bozen.
Ebenfalls explizit ausgeschlossen von der Verordnung bleiben kostenlos angebotene Streamingdienste, wie etwa jene der Rundfunkanstalten. Wobei es solchen Online-Mediatheken aber freisteht, ihre Auswahl Verbrauchern ebenfalls im Ausland zugänglich zu machen. „Aber auch wenn sich der ein oder andere Verbraucher weiterhin ärgern wird, warum er nicht alle Online-Streamingdienste grenzenlos nutzen kann, ist diese Verordnung, die zu eine Reihe von Neuerungen gehört, die im Online-Bereich zur Schaffung des tatsächlich grenzenlosen Binnenmarktes gehören, sicherlich ein zu begrüßender Schritt in die eindeutig richtige Richtung“, meint dazu das Berater-Team des EVZ Italien.
Für weitere Informationen kann man das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder 0471 980939 kontaktieren.