Von: mk
Brüssel – Nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke darf mittlerweile auch die Hausgrille als Nahrungsmittel in der Europäischen Union vermarktet werden. Die EU-Kommission hat das Insekt mit dem lateinischen Namen Acheta domesticus bereits im vergangenen Februar als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Aus einer Mitteilung aus Brüssel, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, geht nun hervor, dass das teilentfettete Pulver, das aus der Hausgrille gewonnen wird, vertrieben werden darf.
Wie die Brüsseler Behörde am 11. Februar 2022 dazu im Einzelnen erläuterte, darf die Grillenart als Ganzes, entweder gefroren oder getrocknet, und als Pulver veräußert werden.
Die Mitgliedstaaten hatten ihre Zustimmung zur Zulassung der Hausgrille bereits Ende des Jahres 2021 erteilt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss gekommen war, dass der Verzehr dieses Insekts für die vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecke unbedenklich sei.
Für einen Zeitraum von fünf Jahren, nachdem das Reglement ab 24. Jänner 2023 in Kraft tritt, ist nur die Gesellschaft Cricket One Co. Ltd für den Vertrieb des neuen Lebensmittels ermächtigt, außer eine weitere Firma erhält die entsprechende Genehmigung. Das Unternehmen hat sich auf Insekten im Lebensmittelbereich spezialisiert und einen Antrag an die EU im Jahr 2019 gestellt, entfettetes Pulver, das aus der Hausgrille gewonnen wird, in den Markt einführen zu dürfen.
Das Pulver darf nun in Brot, in Mehrkornbrot, in Gebäckstangen wie etwa “Grissini” und in Riegeln vorhanden sein. Dasselbe gilt auch für trockene Bachmischungen, die zur Herstellung von Keksen, Ofenprodukten und Teigwaren dienen. Das Pulver darf außerdem zur Herstellung von Soßen, von Produkten auf Kartoffel- und Gemüse und für Pizza verwendet werden.
Weitere Anwendungsbereiche sind Milchpulver und Fleischersatzprodukte, Suppen und Suppenkonzentrate sowie Snacks auf Maismehlbasis. Auf der Liste stehen auch alkoholische Getränke wie Bier und Produkte auf Schokoladebasis.
Der Brüsseler Kommission zufolge müssen Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, in geeigneter Weise gekennzeichnet werden. Dies betrifft insbesondere den Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen.
Zudem erinnerte die EU-Kommission daran, dass Insekten auch im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie als alternative Proteinquelle genannt würden. Ihre Verwendung solle den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der Europäischen Union erleichtern.