Was ist erlaubt und wie kann ich es erkennen?

Immer mehr Insekten stecken als Zutat in Lebensmitteln

Donnerstag, 13. Februar 2025 | 07:16 Uhr

Von: red

Insekten und ihre Bestandteile in Lebensmitteln oder Kosmetika sind gar keine so neue Entwicklung, wie vielleicht viele von euch glauben. Schellack z.B. steckt seit Jahrzehnten in vielen Nagellacken und Haarsprays. Und auch bei der einen oder anderen Schokolade sorgt er für die schöne glänzende Oberfläche.

Auch Karmin, das ebenfalls aus Läusen gewonnen wird, ist ein sehr beliebter roter Farbstoff. In den letzten Jahren wurden immer mehr, neue Insekten für die Verwendung in Nahrungsmitteln zugelassen – man bezeichnet diese als sogenanntes „Novel Food“. Wie alle Inhaltsstoffe sind sie natürlich kennzeichnungspflichtig. Allerdings verstecken sie sich meist hinter ihrem lateinischen Namen oder einer kryptischen Abkürzung. Beides für ungeübte Laien nicht wirklich verständlich.

Wir haben eine Liste für euch zusammengestellt, mit den in der EU in Lebensmitteln erlaubten Insekten und wie sie in der Zutatenliste gekennzeichnet sind.

• Seit 2021 dürfen die Larve des Gelben Mehlwurms und die Wanderheuschrecke in Nahrungsmitteln verarbeitet werden. Sie müssen zusätzlich unter der lateinischen Bezeichnung Tenebrio molitor beziehungsweise Locusta migratoria in der Zutatenliste aufgeführt werden. Beide Käfer dürfen mehr oder weniger im Ganzen, getrocknet oder als Pulver verarbeitet werden – die Wanderheuschrecke auch gefroren.

• 2022 wurde die Hausgrille (Acheta domesticus) zugelassen. Sie kann im ganzen oder als Pulver eingesetzt werden, auch gefroren oder gefriergetrocknet.

• Ab 2023 darf auch der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) als Paste oder Pulver Lebensmitteln zugesetzt werden.

• Seit 10. Februar 2025 ist es erlaubt, Pulver aus Mehlwürmern, welches mit UV-Strahlung behandelt wurde, zu verarbeiten. In der Zutatenliste wird er als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ aufgeführt.

• Das seit langem verwendete Karmin wird in der Zutatenliste als „roter Karmin“, „Karmin“, „E 120“ und in Kosmetika auch als „CI 75470“, „Carmine“ oder „Cochenille“ geführt.

Diese Insekten können beispielsweise in Brot, Kuchen, Chips, Flips, Nudeln, Müsli-Riegeln, Backmischungen, Fleisch- und Milchersatz und vielen weiteren Lebensmitteln vorkommen.

Sind Insekten enthalten, dürfen Lebensmittel nicht als vegetarisch oder vegan deklariert werden. Falls ihr also Insekten vermeiden wollt, aber nicht immer unsere Liste zur Hand habt, achtet einfach auf ein Vegetarisch- oder Vegan-Siegel.

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