Von: mk
Wien – Im Rahmen einer österreichweiten Erhebung hat der ÖAMTC das Verhalten von knapp 60.000 Pkw-Lenkern in unterschiedlichen Abbiegesituationen beobachtet. Das Ergebnis ist wenig erfreulich. “Nur 66 Prozent der Verkehrsteilnehmer blinkten bzw. blinkten richtig. Im Jahr 2016 waren es 62 Prozent, die Veränderung ist also gering”, fasst ÖAMTC-Verkehrstechniker Felix Etl zusammen. Nicht-Blinken ist nicht nur gefährlich, es ist auch strafbar: Setzt man den Blinker nicht, reicht der Strafrahmen für den Fall einer Anzeige bis zu 726 Euro. “Wird man angehalten, ist in der Praxis mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro zu rechnen”, so Etl.
Besonders problematisch war die Blinkmoral bei abbiegenden Vorrangstraßen und in Kreisverkehren. “Nur rund 57 Prozent aller Lenker blinken bei abbiegenden Vorrangstraßen korrekt, in Kreisverkehren sind es 60 Prozent”, so Etl. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorganges blinken muss. “Auch wenn man dem Verlauf einer abknickenden Vorrangstraße folgt, muss man den Blinker setzen, um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, welche Richtung man einschlägt”, betont der ÖAMTC-Experte.
Fehlverhalten im Kreisverkehr – Richtig ist: Wer rausfährt, muss blinken
In Kreisverkehren blinkte mehr als ein Drittel der beobachteten Pkw-Lenker gar nicht, etwa sechs Prozent falsch – so wurde beispielsweise nach dem Einfahren in den Kreisverkehr links geblinkt. “Richtig ist: Die Absicht, den Kreisverkehr zu verlassen, muss man mittels Blinken anzeigen. Wird nicht geblinkt, können andere, vor allem einfahrende Fahrzeuge, die Absichten nicht erkennen und brauchen mehr Zeit für ihre Fahrmanöver”, unterstreicht der ÖAMTC-Verkehrstechniker die Wichtigkeit des Blinkens für die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss. Besser ist die Blinkmoral bei Kreuzungen: 75 Prozent blinkten bei ampelgeregelten Kreuzungen korrekt, 73 Prozent verhielten sich bei nicht-ampelgeregelte Kreuzungen regelkonform.
Tipps des ÖAMTC-Experten
Richtiges Blinken ist ein wichtiges und in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenes Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Der ÖAMTC-Verkehrstechniker rät daher: „Bei Abbiegevorgängen und Fahrstreifenwechsel immer blinken. Auch wer glaubt, alleine unterwegs zu sein, sollte blinken. Denn einerseits kann man andere übersehen, zweitens trainiert man so die Gewohnheit.“
Zudem sollte man rechtzeitig blinken. Dadurch könnten sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen und entsprechend handeln – z. B. beim Einreihen vor einer roten Ampel.
“Richtiges Blinken kann Konflikte und Unfälle vermeiden. Neben anderen Autofahrern können sich vor allem Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig auf die Absichten der Lenker einstellen”, betont der ÖAMTC-Verkehrstechniker.
Keine Ablenkung ist ebenfalls wichtig: Finger weg von Handy, Navi und Co – wer keine freie Hand hat, vernachlässigt oft das Blinken.