Graffiti-Farben können Wände auch verschönern

Kein Schaden: Richter spricht Graffiti-Künstler frei

Montag, 30. Oktober 2023 | 15:03 Uhr

Von: apa

Ein 33-jähriger Grafik-Designer und Street-Art-Künstler, der von September 2022 bis Juli 2023 an Objekten im öffentlichen Raum großformatige Bilder angebracht hatte, um diesen eigenen Angaben zufolge zu “verschönern”, ist am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung freigesprochen worden. Der Richter sah keinen Schaden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Wie Verteidigerin Anita Schattner ausführte, ist der Mann in der Graffiti-Szene kein Unbekannter. Er hinterlässt seit längerem in der Bundeshauptstadt auf freigegebenen Mauern und Wänden seine Kunstwerke, darüber hinaus “übermalt” er aber auch Objekte, die bereits besprüht worden sind. Mäßig einfallsreiche Schriftzüge oder verblasste Graffitis lässt der 33-Jährige so in neuem Glanz erstrahlen.

Zum Beweis dafür legte Schattner dem Richter Fotos der verfahrensgegenständlichen Bilder vor. Eine Wand am Donaukanal hatte der Mann mit einem Krokodil und grünen Augen versehen, eine Trafo-Hütte an der Freda Meissner-Promenade mit einem comicartigen riesigen Katzenkopf. Für letzteres hatten die Wiener Netze ursprünglich einen Schaden von 15.000 Euro geltend gemacht, was selbst Einzelrichter Gerald Wagner irritierte: “Das sieht ja besser aus als davor.” Das dürften schließlich auch die Wiener Netze so gesehen haben – unmittelbar vor der Verhandlung wurde der Privatbeteiligten-Anschluss zurückgezogen.

Die Anklage umfasste insgesamt vier Werke, der inkriminierte Gesamtschaden betrug mehr als 30.000 Euro. Die Asfinag, die für eine besprühte Brücke zumindest 5.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung wollte, schickte jedoch keinen Vertreter zur Verhandlung, so dass für das Gericht unklar blieb, worin der behauptete Schaden bestanden haben soll. Neben den Wiener Netzen hielten auch zwei weitere Einrichtungen ihre Forderungen nicht aufrecht bzw. äußerten sich dazu nicht mehr, so dass ein Freispruch erging.

Der 33-Jährige, dem im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft und hoher Kostenersatz gedroht hätten, fiel nach der Verhandlung vor Erleichterung seiner Rechtsvertreterin um den Hals. Wie er ihr gestand, hätte ihm bei einem Schuldspruch vor allem eine missbilligende Reaktion seiner strengen Mutter am meisten zu schaffen gemacht.