Von: sr
Zürich – Tatort Schule: Das Zürcher Verwaltungsgericht musste sich mit einem Aufsatz eines Sechstklässlers beschäftigen, der den Eltern zu schlecht benotet war. Wegen der schlechten Note kann der Schüler nicht ans Langgymnasium. Die klagenden Eltern bekamen teilweise Recht.
Das vorgegebene Thema war ein alter Hut, der auf einem Dachboden aufbewahrt wird. Die Schüler mussten darum eine Geschichte konstruieren. Der Aufsatz des Schülers wurde mit der Note 2.0 bewertet. Denn für den Lehrer habe der Prüfling “den an ihn gestellten Auftrag in so hohem Maße nicht erfüllt, dass sein Werk sozusagen aus dem Krieterienraster hinausfällt”. Mit einer Drei hätte der Sechsjährige die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestanden.
Das Gericht verweist in seinem Urteil auf die etwas unkonventionelle Herangehensweise des Schülers. Daraus könne man aber nicht schließen, dass er die Aufgabenstellung vollständig missachtet habe, so das Urteil weiter. Demnach sei der Vorwurf, der Prüfling habe das Thema vollständig verfehlt, willkürlich. Die Benotung seines Aufsatzes ist somit rechtswidrig.