65 Euro

Landesregierung: Tarife für genetische Erfassung von Hunden genehmigt

Dienstag, 28. Dezember 2021 | 16:09 Uhr

Von: luk

Bozen – Mit heutigem Beschluss der Landesregierung wurden die neuen Tarife für die amtlichen Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten des der tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes genehmigt.
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Der Landestierärztliche Dienst wendet für die amtlichen Kontrollen und Tätigkeiten im tierärztlichen Bereich die mit Beschluss der Landesregierung festgelegten Tarife an. In diesem Rahmen hat die Landesregierung heute mit einem von Landesrat Arnold Schuler vorgelegten Beschluss den Tarif von 65,00 Euro für die Erstellung des genetischen Profils von Hunden festgelegt. Ab 1. Jänner 2022 müssen Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol ihren Hund nämlich durch ein genetisches Profil kennzeichnen lassen. Die Kosten für die Erstellung des genetischen Profils gehen zu Lasten des Eigentümers oder Halters.

Für Hunde, die zu diesem Datum bereits registriert sind, muss die Bestimmung des genetischen Profils bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen. Der zuständige Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass “den Besitzern somit eine Frist von zwei Jahren gewährt wird, um die Situation zu regeln”. Für jene Hunde hingegen, die neu in das Melderegister für Heimtiere eingetragen werden, gilt die Pflicht zur Erstellung eines genetischen Profils ab dem 1. Jänner 2022. Der Landestierärztliche Dienst spezifiziert, dass die Verpflichtung zur Erstellung des genetischen Profils vorerst nur die Eigentümer oder Halter von Hunden mit Wohnsitz oder Domizil in Südtirol betrifft.

“Wir wollen mit diesem Beschluss die DNA-Analysen in der zentralen Datenbank speichern, um DNA-Tests vornehmen und somit zurückgelassenen Hundekot zuordnen sowie die Besitzer streunender Hunde ermitteln zu können”, erklärt Schuler.

Mit dem heutigen Beschluss ist auch der Tarif für die Registrierung der Lebensmittelunternehmer auf 20,00 Euro reduziert worden. Dieser Punkt wurde von Landesrat Schuler mit der Landesabteilung Gesundheit und dem Landesamt für Prävention vereinbart, da diese Änderung auch die Unternehmer von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs betrifft.

Bezirk: Bozen