Von: luk
Bonn – Es klingt wie eine Geschichte aus einer Seifenoper. Ein Zahnarzt und seine Frau verklagten eine Malerfirma und forderten 1.500 Euro wegen mangelhafter Arbeit. Die Wände seien schlampig angestrichen worden.
Der Malermeister (46) wiederum kontert, dass er in dem Haus keinen Finger gerührt habe. Die Zahnarztfrau (59) empfing ihn nämlich mit Sekt, Lachshäppchen und machte eindeutige Avancen.
Wie bild.de schreibt, habe sie sich vom Maler etwas anderes als Anstreichen erwartet. Er habe daraufhin sein Arbeitsmaterial zusammengepackt und sei gegangen.
Tags darauf sei er in der Hoffnung zum Haus des Zahnarztes gefahren, in Ruhe seiner Arbeit nachgehen zu können. Dieses Mal stand er jedoch vor verschlossenen Türen.
Für die Richter glaubhaft. Amtsgericht als auch Landgericht wiesen die Klage des Zahnarztpaares ab.
Während des Prozesses hatte die 59-jährige vergeblich beteuert, dass es weder Lachshäppchen noch Sekt gegeben habe. Sie habe bis auf den sauberen Anstrich nichts weiter vom Maler gewollt.
Doch das Gericht ist überzeugt davon, dass sie aus Angst davor, ihrem Mann erklären zu müssen, warum der Maler abgehauen ist, selbst zu Farbe und Pinsel gegriffen hatte. Das Ergebnis: eine fleckige Wand.
Ihr Mann war während des Vorfalls übrigens wandern.