Von: luk
Bozen – So mancher macht sich wohl schon Gedanken zum nächsten (Sommer-)Urlaub. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt den Verbrauchern, die das Reisefieber bereits gepackt hat, worauf bei der Reisebuchung zu achten ist.
Das Wo und das Wie: online oder offline?
Den Hochglanzkatalogen des Reisebüros steht die schier unendliche Auswahl des World Wide Web gegenüber, dementsprechend werden sich einige schon bei der Frage, wo und wie der Urlaub gebucht werden soll, den Kopf zerbrechen. „Ganz allgemein kann man sagen, dass wer einen direkten Ansprechpartner für eine persönliche Beratung und Betreuung wünscht und nicht viel mit E-Commerce bzw. Zahlungen mit Kredit-/Debitkarten anfangen kann, bei der Reisebuchung im Reisebüro wahrscheinlich besser aufgehoben ist“, empfiehlt Monika Nardo, Leiterin des EVZ in Bozen. Einen (Preis-)Vergleich im Internet durchzuführen, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Reise abzuklären, kann aber nicht schaden. Bei Buchungen im Internet sollte überprüft werden, wo der Sitz des Anbieters ist, ob die Kontaktdaten des Unternehmens, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die notwendigen Informationen zur Reise klar und deutlich ersichtlich sind. Wer sich im Internet durch die Angebote klickt, sollte beachten, dass mitunter ein Klick ausreicht, um einen rechtlich verbindlichen, kostenpflichtigen Reisevertrag abzuschließen! Unabhängig davon, ob die Reise im Reisebüro oder im Internet gebucht wurde, ist ein kostenloser Rücktritt bei touristischen Dienstleistungen im Normalfall nicht möglich. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist somit zu empfehlen, denn diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern, z. B. wenn die Kinder (aber auch die Erwachsenen) kurz vor Reiseantritt plötzlich krank werden, erklärt das EVZ.
Das Was: eine Pauschalreise oder mehrere einzelne Leistungen?
Egal ob online oder offline gebucht – grundsätzlich kann man die Pauschalreise von der Individualreise unterscheiden. Bei einer Pauschalreise handelt es sich um ein vorgefertigtes Paket, z. B. bestehend aus Flug und Hotel, welches zu einem Gesamtpreis angeboten und von einem Reiseveranstalter organisiert wird. Buche ich hingegen mehrere einzelne Dienstleistungen beim jeweiligen Leistungserbringer, handelt es sich um eine Individualreise. In diesem Fall schließe ich getrennte Verträge mit den einzelnen Dienstleistern ab, ich buche also beispielsweise den Flug auf der Seite der Fluggesellschaft (oder einem Online-Portal) und die Unterkunft auf der Seite des Hotels (oder einem Online-Portal). Das bedeutet, ich habe für jede Urlaubsleistung einen unterschiedlichen Vertragspartner. Beide Reisearten haben jeweils Vor- und Nachteile: So sagt man der Individualreise mehr Flexibilität und einen günstigeren Preis nach; der Pauschalreisende ist jedoch – rechtlich gesehen – besser geschützt: Im Falle von Insolvenz oder Konkurs im Rahmen einer Pauschalreise – sei es des Reiseveranstalters, aber auch der Fluggesellschaft, des Hotels oder anderer Dienstleister – sieht der Gesetzgeber vor, dass der Verbraucher schadlos gehalten werden soll. Das bedeutet, dass bei Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters dem Verbraucher der bereits bezahlte Reisepreis durch eine Pflichtversicherung erstattet wird bzw. falls die Insolvenz oder der Konkurs z. B. das gebuchte Hotel oder die Fluggesellschaft betrifft, dem Verbraucher eine kostenlose Umbuchung garantiert wird. Der Individualreisende genießt einen solchen Schutz nicht und bleibt im Schadensfall wohl auf den Kosten sitzen. Das Pauschalreiserecht regelt außerdem die Rechte der Verbraucher bei Änderungen des Reisepaketes oder Erhöhung des Reisepreises. Vor allem wenn das Reiseziel außerhalb Europas liegt, kann die Buchung einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter mit Sitz in der EU von Vorteil sein, da somit auf jeden Fall europäische Rechtsstandards anwendbar sind.
… und wenn es zu Beschwerden kommt?
„Unabhängig davon, ob die Reise on- oder offline gebucht wurde und ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt: Es ist unabdingbar, dass der Verbraucher bereits unverzüglich vor Ort reklamiert – am besten schriftlich – und eventuelle Mängel aufzeigt“, erklärt Milena Favretto vom EVZ. Nur so wird dem Dienstleister die Möglichkeit gegeben, die Mängel zu beseitigen bzw. Alternativlösungen zu suchen. Wenn vor Ort rasche Abhilfe nicht möglich ist, sollte man Beweise sammeln (z. B. durch Fotos) und nach Heimkehr eine schriftliche Beschwerde einreichen. Wichtig: Bei Pauschalreisen muss diese Beschwerde an den Reiseveranstalter innerhalb der gesetzlich vorgesehen Fristen (bei italienischen Reiseveranstaltern innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Rückkehr) erfolgen.
Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen findet man kostenlose Musterbriefe, u. a. zum Thema Urlaub und Reisen und Flüge. In unserer Broschüre „Ratgeber Reisen“ finden sich außerdem nützliche Informationen und Tipps, damit Ihre Rechte nicht Urlaub machen!