Von: pf
Stuttgart – “Der Schlaf des Gerechten” soll bekanntlich besonders tief sein. Anscheinend kann man auch überall und zu jeder Zeit von ihm übermannt werden: Ein Richter aus Stuttgart ist nämlich während seinem Prozess eingeschlafen!
Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt ein Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom letzten Jahr aufgehoben. Der Grund: Einer der Richter ist während der Verhandlung eingenickt. Der ehrenamtliche Richter kam schon zu spät zu Prozess. Während dem Prozess ist ihm dann der Kopf auf die Brust gesunken und er ist für alle Anwesenden sichtbar eingeschlafen. Ein anderer Richter haben ihn noch mit dem Fuß angestoßen, was aber nichts geholfen hat. Ziemlich peinlich!
Das Gericht in Kassel hat das Urteil für ungültig erklärt, weil der Richter für einen Teil der mündlichen Verhandlung “geistig abwesend” war. Im Prozess ging es um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Er muss jetzt neu verhandelt werden.