NIPD ab neunter Schwangerschaftswoche möglich

Schwangere: Bluttest erkennt “Down Syndrom” zu 99,8 Prozent

Freitag, 14. Dezember 2018 | 08:06 Uhr

Von: bba

Schwangere beunruhigt des Öfteren der Gedanke, dass ihr Nachwuchs mit einer Behinderung zur Welt kommen könnte, beispielsweise mit dem Down-Syndrom. Dies betrifft vor allem Mütter im fortgeschrittenen Alter, erhöht sich doch das Risiko für Chromosomenveränderungen mit steigendem Alter.

Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Kind mit Down-Syndrom lebend geboren wird, ist

mit 20 Jahren: 1:1500 (0,06 Prozent)
mit 25 Jahren: 1:1350 (0,075 Prozent)
mit 30 Jahren: 1:900 (0,11 Prozent)
mit 32 Jahren: 1:700 (0,14 Prozent)
mit 34 Jahren: 1:500 (0,2 Prozent)
mit 35 Jahren: 1: 360 (0,27 Prozent)
mit 36 Jahren: 1:300 (0,33 Prozent)
mit 38 Jahren: 1:200 (0,5 Prozent)
mit 40 Jahren: 1:100 (1 Prozent)
mit 42 Jahren: 1:65 (1,5 Prozent)
mit 44 Jahren: 1:37 (2,7 Prozent)
mit 46 Jahren: 1:21 (4,8 Prozent).

Ausschlaggebend ist bei der Berechnung das Alter der Mutter bei der Geburt des Kindes.

Nun verspricht ein Bluttest zur “nicht-invasiven pränatalen Diagnostik” (NIPD), Erbgut eines Ungeborenen im Blut seiner Mutter aufzuspüren und auf Veränderungen der Chromosomen zu testen, die als Trisomie 13, 18, vor allem aber als Trisomie 21(auch Down-Syndrom genannt) bekannt sind.

Die Untersuchung erreicht eine hohe Aussagesicherheit von 99,8 Prozent, der Bluttest kann ab der neunten Schwangerschaftswoche gemacht werden.

Wenn Schwangere den Bluttest machen, die ein erhöhtes Risiko tragen, ein Kind mit einer Trisomie 21 zu bekommen, können damit die bisher gängigen eingreifenden Untersuchungen reduziert werden – folglich sinkt auch die Gefahr für Fehlgeburten. Das spricht dafür, den Bluttest, der derzeit 200 bis 400 Euro kostet, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland aufzunehmen. Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet.

Schwangere müssen wissen, dass sie nicht um eine weitere, diesmal invasive Untersuchung herumkommen, sollte der Bluttest ein auffälliges Ergebnis zeigen. Anhand der DNS-Schnipsel des Kindes im Blut der Mutter lässt sich außerdem nicht erkennen, ob das Kind Fehlbildungen hat, etwa einen Herzfehler, der später behandelt werden kann und muss. Dafür wird ohnehin der Ultraschall gebraucht. „Der Bluttest sollte deshalb nur im Zusammenhang mit einer Ultraschalluntersuchung vorgenommen werden“, sagte Alexander Scharf, Präsident des Berufsverbandes. Der Bluttest solle nicht automatisch allen Schwangeren angeboten werden, sondern nur, wenn besondere Risiken vorliegen, die sich etwa beim Ultraschall zeigen.

Als Vorbild könnte die Schweiz dienen. Dort wird die NIPD von der allgemeinen Krankenversicherung bezahlt, falls zuvor durchgeführte andere Untersuchungen einen Hinweis auf ein Risiko ergeben und die Schwangere gut über die Grenzen des Bluttests aufgeklärt wurde. Das Argument, damit werde den Frauen der Weg zum Test und gegebenenfalls zum Abbruch der Schwangerschaft erleichtert, lässt die Ärztin und Soziologin Tanja Krones vom Klinischen Ethikkomitee am Universitätshospital Zürich nicht gelten: „Steht ein risikoärmeres Verfahren zur Verfügung, welches den Entscheidungsspielraum von schwangeren Frauen erhöht, dann ist es aus Gerechtigkeitsgründen nicht vertretbar, dieses nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse zu vergüten.“

Zu wissen ist jedoch, dass 96 Prozent aller Behinderungen im Laufe des Lebens erworben werden. Hättet ihr das gewusst?