Von: mk
Bozen – Noch ist der Sommer nicht vorbei, viele nutzen die letzten Augusttage noch für einen letzten Urlaub, bevor es im Herbst wieder hektischer wird. Gebucht wird immer öfter über das Internet. Doch manchmal hat auch das klassische Reisebüro seine Vorteile.
Unter den Hunderten von Anfragen, die diesen Sommer beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien eingegangen sind, betraf eine Vielzahl Flüge und Hotels, die mittels Online-Plattformen gebucht wurden – und nicht immer ist dabei alles glatt gelaufen.
Da gab es z. B. den Fall von Siegfried, welcher auf einer niederländischen Internetseite zwei Flugtickets nach Brasilien gekauft hatte. Kurz nach der Buchungsbestätigung hat er ein weiteres E-Mail erhalten. Er wurde darin aufgefordert, eine Kopie seiner Kreditkarte und seines Ausweises nachzureichen, da das Buchungsportal seine Identität überprüfen musste. Salvatore wollte diese persönlichen Daten nicht mittels E-Mail übermitteln und so wurde die Buchung annulliert. Um jedoch sein Geld zurückzubekommen – der Betrag wurde auf seiner Kreditkarte blockiert – waren mehrere Mahnungen und viel Durchhaltevermögen notwendig.
Das Gegenteil passierte bei Andreas: Er hat auf einer bekannten spanischen Buchungsplattform ein Flugticket von Madrid nach Turin gekauft. Beim Check-In am Flughafen musste er jedoch erfahren, dass wegen angeblichen Problemen mit der Kreditkarte, das Ticket nicht gebucht worden war! Die Versuche, das Problem mit dem Online-Portal vor der Abreise zu lösen, waren vergeblich und schließlich musste Andreas ein neues Flugticket kaufen. Er wartet noch immer auf die ausständige Rückzahlung vonseiten der Buchungsplattform.
Das gleiche Los traf zwei italienische Familien, die mittels zwei verschiedener Buchungsportale (ein niederländisches und ein italienisches) ein Urlaubsangebot für ein Paar mit Kind suchten. Das Portal schlug mehrere Angebote vor und die Verbraucher buchten den Aufenthalt. Vor der Abreise bemerkten sie aber, dass der Preis nicht die Quote für das Kind beinhaltete. Nur dank der Intervention des EVZ war es in beiden Fällen möglich, eine gütliche Einigung zu erreichen: den gebuchten Aufenthalt gegen einen geringen Aufpreis für das Kind, statt des exorbitanten Aufpreises, welcher zunächst von den beiden Hotels verlangt worden war.
Ob die Preise auf Online-Portalen auch tatsächlich günstig(er) sind, ist manchmal zweifelhaft. Alexa hat dem EVZ in Bozen etwa geschildert, dass sie für ein Flugticket zu 350 Euro der Buchungsplattform 59 Euro bezahlen musste. Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Vergleich der Preise direkt auf der Seite der Fluggesellschaft zu machen und die Preise der verschiedenen Buchungsportale miteinander zu vergleichen – es gibt oft große Unterschiede.
Wer hingegen nicht viel mit E-Commerce oder Zahlungen mit Kredit-/Debitkarten anfangen kann, und eine „physische“ Ansprechperson wünscht, um Fragen oder Unklarheiten zur Buchung und Durchführung einer Reise zu klären, ist unter Umständen im Reisebüro besser aufgehoben. Das EVZ hat in einigen Fällen die Erfahrung gemacht, dass manch eine Beschwerde auf die fehlende Internetpraxis der Verbraucher zurückzuführen ist. Linda hat dieses Jahr beispielsweise entschieden, zum ersten Mal ihren Flug nach Sizilien online zu buchen. Was sie (und viele andere Verbraucher) nicht wusste: Buchungsbestätigungen landen oft im Spam-Ordner. Da sie in ihrem Posteingang keine Buchungsbestätigung erhalten hat, hat Frau Linda schließlich den Flug ein weiteres Mal auf einer anderen Plattform gebucht: Somit hat sie schlussendlich den Flug doppelt gebucht und vor allem auch doppelt bezahlt.
Wer eine Anfrage zum Thema Urlaub und Reisen hat, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum – Büro Bozen wenden und das EVZ unter 0471 – 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org kontaktieren.