VZS gibt Tipps

So führen euch Mogelpackungen nicht mehr hinters Licht

Dienstag, 28. Mai 2024 | 07:02 Uhr

Von: mk

Bozen – Mogelpackungen sind Packungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen, als sie in Wirklichkeit enthalten, zum Beispiel dank doppelter Böden oder überdimensionierter Umkartons. Statt viel vom Produkt enthalten Mogelpackungen viel Luft. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gibt Tipps, wie man den Kauf von Mogelpackungen vermeidet.

Beispiele für Mogelpackungen gibt es mehr als genug. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert seit Jahren gemeldete Produkte und lässt die Bürger und Bürgerinnen über die „Mogelpackung des Jahres“ abstimmen. 2023 ging diese unrühmliche Auszeichnung an das Produkt „Tuc Bake Rolls“. Im Zuge einer Umgestaltung der Verpackung blieb der Standbeutel zwar ähnlich groß, auch Aussehen, Rezeptur und Nährwert änderten sich kaum. Der Inhalt der Packung schrumpfte jedoch von 250 auf 150 Gramm, und der Verkaufspreis stieg von 1,39 auf 1,89 Euro. Bezogen auf den Grundpreis ist das eine Zunahme von 127 Prozent!

„Solche versteckten Preiserhöhungen sind häufig in Zusammenhang mit Mogelpackungen zu beobachten“, weiß Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Anstelle einer nominellen Preiserhöhung, welche Kunden und Kundinnen vergraulen könnte, wird die Preiserhöhung verschleiert, indem bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge verringert wird.“ Zwar untersagt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung irreführende Informationen auch in Bezug auf die Menge eines Lebensmittels. Um eine Mogelpackung rechtlich als solche einzustufen, müsste aber jeder Fall einzeln geprüft werden.

Neben dem finanziellen Aspekt haben Mogelpackungen eine ganz handfeste Auswirkung auf die Umwelt: durch unnötig große Packungen werden mehr Ressourcen (Papier, Erdöl als Rohstoff für Kunststoffe, Metalle, Glas) als nötig verbraucht und mehr Abfälle als nötig erzeugt. Nur in sehr seltenen Fällen ist es tatsächlich notwendig, Lebensmittel durch eine übergroße Verpackung besser zu schützen.

So können Verbraucher und Verbraucherinnen den Kauf von Mogelpackungen vermeiden:

·  Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein.

·  Bei Produkten, die man vorher noch nie gekauft hat, ist es sinnvoll, die aufgedruckte Füllmenge zu kontrollieren und den Grundpreis (Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter) ähnlicher Produkte zu vergleichen.

·  Bei flexiblen Kunststoffverpackungen lässt sich der Füllstand ertasten.

·  Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren.

·  Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen.

·  Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen.

Mogelpackungen gibt es übrigens nicht allein im Lebensmittelbereich, sondern auch für Kosmetikprodukte, Haushaltsreiniger und Waschmittel.

Beispiele für Mogelpackungen sind unter folgenden Links dokumentiert:

https://www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/luftpackungen/mogelpackungen-jede-menge-luft-nach-oben (Deutschland)

https://ilfattoalimentare.it/imballaggio-pieni-di-vuoto.html (Italien)

Bezirk: Bozen