Von: luk
Bozen – Das Weihnachtsfest naht und somit startet auch die Verkaufssaison für Weihnachtsbäume. Damit der Baum sicher im Wohnzimmer ankommt, sind einige Regeln und Tipps zu beachten. “Wenn der Weihnachtsbaum am Fahrzeug falsch angebracht wird, gefährdet man unter Umständen die Verkehrssicherheit. Bei abrupten Bremsmanövern kann der Baum rasch zur Gefahr werden”, mahnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Der Experte gibt Tipps, was bei den verschiedenen Transportmöglichkeiten zu beachten ist:
* Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut fixiert gelagert werden. Geht es sich mit dem Umlegen der Rückbank nicht aus, kann auch der Beifahrersitz nach vorne gerückt und die Lehne möglichst flach gestellt werden. Da Baumharz aus Stoffen schwer zu entfernen ist, empfiehlt es sich alte Decken, Kartons oder ähnliches unterzulegen. “Wichtig ist, dass der Lenker freie Sicht auf alle Spiegel hat und Handbremse, Schalthebel etc. problemlos bedienen kann”, erklärt der Techniker des Mobilitätsclubs. Bleibt während des Transports die Heckklappe geöffnet, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte dabei nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
* Am Autodach: Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz verbleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss am Gepäckträger montiert werden – die Baumspitze sollte dabei nach hinten zeigen und nicht mehr als einen Meter über das Autoheck hinausragen. Andernfalls handelt es sich um eine Langgutfuhre, die extra gekennzeichnet werden muss. Nach Möglichkeit sollte der Baum nicht direkt auf dem Autodach aufliegen – Nadeln und Äste können feine Kratzer im Lack hinterlassen. Besser man montiert ihn “schwebend” auf einem richtigen Gepäcksträger oder legt zumindest eine Plane dazwischen.
* Mit dem Lastenfahrrad: Auch hier gilt, Sicherheit geht vor. “Wichtig ist es, dass der Baum nicht die Sicht des:der Radler:in stört und nicht wegrutschen kann. Daher auf jeden Fall den Weihnachtsbaum auch am Lastenrad gut verzurren”, so der ÖAMTC-Experte. “Sollte beim Transport dennoch ein Schaden entstehen, zum Beispiel an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers gedeckt“, erklärt Kerbl.