Von: mk
Bozen – Vorausgesetzt, das Wetter spielt mit, naht der Zeitpunkt, die Garderobe auf „Sommer“ umzustellen. Dabei kommen viele Kleidungsstücke, die bis Herbst Urlaub haben, in die Reinigung. Worauf gilt es zu achten? Was ist zu tun, wenn Kleidungstücke verloren gehen, kaputt gehen oder nicht ordnungsgemäß gereinigt werden? Wie kann man Schadenersatz verlangen? Und wie viel sind Kleidungsstücke eigentlich wert, wenn sie älter sind? Die Antworten auf diese und weitere Fragen im neuen Infoblatt der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
„Ein häufige auftretendes Problem sind die schlecht gereinigten Stücke“, erklärt die Beraterin der VZS. „Die Kleider, Federbetten, Decken oder Pullover werden zu Saisonswechsel in die Reinigung gebracht, und dann – verpackt – bis zum Herbst aufbewahrt. Erst Monate später merken die Verbraucherinnen und Verbraucher dann, dass bei der Reinigung nicht alles geklappt hat oder das Teil gar beschädigt wurde.“
Da die Beschwerde erst viele Monate später eingeht, haftet die Reinigung nicht. Der Grund: bei Aufträgen an einen Handwerker hat man acht Tage ab Entdeckung des Mangels und ein Jahr ab Übergabe des Werks Zeit, um dem Verantwortlichen den Mangel aufzuzeigen. Der Mangel muss jedoch „versteckt“, also bei Übergabe nicht offensichtlich sein, ansonsten muss er sofort aufgezeigt werden. Und die Mängel bei Kleidungsstücken sind fast immer offensichtlich.
Daher der Rat, die Kleidungsstücke sofort zu überprüfen, wenn möglich direkt vor Ort im Beisein der Betreiber, und jeden Schaden oder Mangel (darunter auch Säume, Knöpfe, usw.) sofort aufzuzeigen. Im Optimalfall findet sich auch eine gemeinsame Lösung. Andernfalls sollte eine schriftliche Beschwerde verfasst werden. Dabei wäre es wichtig, bei Kleiderkäufen die Kassenbons aufzubewahren, zumindest jene der teureren Stücke, um einen eventuellen Schaden beweisen zu können.
Auf der Homepage der VZS findet sich ein Infoblatt mit weiteren Informationen sowie eine Zeitwert-Tablle mit den Preisabschlägen für die Kleidungsstücke, sowie die Musterbriefe für eventuelle Beanstandung.