Von: mk
Bozen – Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen melden sich immer noch jede Woche Verbraucher, die Zahlungsaufforderungen von den Betreibern von Streaming-Abofallen bekommen haben. Das EVZ erklärt, wie Betroffene reagieren sollten und wie man sich vor den Streaming-Abofallen schützen kann.
Im November 2017 hatte das EVZ das erste Mal über Streaming-Abofallen berichtet. Dabei handelt es sich um Internetseiten, auf denen bekannte Filme in deutscher Sprache und auf den ersten Blick kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Ablauf der fünftägigen Gratis-Testphase wird dem Nutzer bewusst, dass er sich ein teures Jahresabonnement aufgehalst hat.
Fast drei Jahre später gibt es diese Abofallen immer noch. Während die Betreiber der Streaming-Abofallen sehr kreativ sind, was die Namenswahl der Internetseiten bzw. der Betreiberfirmen anbelangt, so hat sich in den vergangenen Jahren das Layout der Internetseiten kaum verändert.
Auch die Vorgangsweise der Betreiber der Abofallen ist dieselbe geblieben: Nach Ablauf der kostenlosen Testphase bekommt der Betroffene zunächst eine Zahlungsaufforderung des Seitenbetreibers per Email zugeschickt. Erfolgt keine Zahlung, wird der Verbraucher angerufen oder gemahnt oder beides. Führen weder Anrufe noch Mahnungen zum Erfolg, treten Inkassounternehmen auf den Plan und erhöhen den Druck weiter, um die Verbraucher zum Zahlen zu bewegen. Ein probates Mittel ist dabei die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Pfändung mit Angabe des Pfändungstermins. In der Vergangenheit hatten uns Verbraucher auch von Mahnschreiben von angeblichen Anwaltskanzleien aus Deutschland berichtet, welche die Verbraucher wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zur Kasse gebeten hatten.
Wie können betroffene Verbraucher reagieren?
Zunächst einmal gilt: Lasst euch von den Drohungen (z. B. Androhung einer Pfändung) nicht einschüchtern. Die Verbraucherschützer empfehlen ausdrücklich, nicht zu zahlen. Verwenden kann man die kostenlosen Musterbriefe vom EVZ (https://bit.ly/2S2RPDL), die man auf der Internetseite www.euroconsumatori.org herunterladen kann.
Wie könnt ihr euch vor den Streaming-Abofallen schützen?
Die Verbraucherschützer raten, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Anmeldung aufmerksam durchzulesen. Außerdem sollte man vorsichtig bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten sein.
Eine Liste der bekanntesten Streaming-Abofallen gibt es auf der Internetseite des österreichischen Internet Ombudsmanns www.watchlist-internet.at.
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.