Von: luk
Bozen – Auf Lebensmittelverpackungen steht neben der Mengenangabe oft ein „℮“, beispielsweise „℮ 250 g“. Es steht als Abkürzung für quantité estimée (französisch für „geschätzte, veranschlagte Menge“).
Die Verwendung des ℮-Zeichens soll den freien Warenverkehr in der Europäischen Union erleichtern. Die Hersteller garantieren damit, dass sie in Hinblick auf die Füllmenge eines Produkts die Bestimmungen der EU-Fertigpackungsrichtlinie einhalten. Dieses Regelwerk (76/211/EWG) legt fest, wie stark die tatsächliche Füllmenge (Masse oder Volumen) eines Produkts von der auf der Verpackung angegebenen Nennfüllmenge maximal abweichen darf.
Beim Abfüllen von Lebensmitteln mit Abfüllanlagen lassen sich Schwankungen der Füllmenge nämlich nicht vollständig vermeiden. Für einzelne Packungen sind daher Abweichungen in einer gewissen Größenordnung zulässig. Bei Packungen zwischen 500 und 1.000 g oder ml Inhalt beispielsweise darf die Füllmenge um maximal 15 g oder ml kleiner sein als die aufgedruckte Nennfüllmenge. Im Durchschnitt muss die Nennfüllmenge eingehalten werden.
Die Einhaltung der Fertigpackungsrichtlinie wird von den Behörden stichprobenartig überprüft. Die Verwendung des ℮-Zeichens ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.