Von: apa
Am Landesgericht Eisenstadt ist am Dienstag ein 47-Jähriger nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden, da er von einem Weingut im Bezirk Neusiedl am See zahlreiche wertvolle Flaschen gestohlen hatte. Insgesamt entstand ein Schaden von über 200.000 Euro. Der gebürtige Deutsche saß bereits 15 Monate in U-Haft und wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch verurteilt.
Der deutsche Staatsbürger bekannte sich grundsätzlich schuldig, bestritt aber Anzahl und Wert der entwendeten Weine. Er soll von Mitte 2021 bis März 2022 mehrmals in das Weingut eingestiegen sein, in dem er auch zeitweise mitgearbeitet hat. Später wurde das Diebesgut auf Plattformen wie “willhaben” und “Ebay” zum Verkauf angeboten. Das Geld benötigte der Angeklagte zur Finanzierung seiner Spielsucht, erklärte der Verteidiger.
Aufgefallen ist der Diebstahl dem geschädigten Winzer, nachdem er eine Flasche Roederer Cristal gekauft und im Weinkeller unter Kartons versteckt hatte – und diese dann verschwunden war. Der Dieb dürfte es bewusst auf teure Weine abgesehen gehabt haben und schlichtete die gelagerten Flaschen in den Boxen um, damit dies nicht gleich auffiel, erklärte der Weinbauer im Zeugenstand. Als er den Diebstahl bemerkte, führte er eine Inventur durch. Ermittler wiesen ihn dann auf die Plattform “willhaben” hin, wo er edle Tropfen aus seinem Keller entdeckte. Im Weinkeller lagern ungefähr 7.000 Flaschen, abhanden gekommen sind 250 bis 300, so der Zeuge.
Hinzugezogen worden war auch ein Sachverständiger, der den angegebenen Schaden prüfte. Dieser erklärte, dass die Beträge “reell nachvollziehbar” und zum Tatzeitpunkt “realistisch” waren. Er betonte, dass die Weine inzwischen sogar mehr wert sein dürften, zumal sie bei dem renommierten Winzer auch ideal gelagert worden waren.
Der 47-Jährige soll neben Weinflaschen auch Schmuck und Wertgegenstände von mehreren Personen gestohlen haben, zu denen er ein Vertrauensverhältnis aufbaute und dieses ausnützte. Überführt wurde er durch einen DNA-Treffer auf einer Weinflasche.
Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen selbst in der Prozessfortsetzung nicht mehr äußern und meinte zur Richterin: “Ich will nichts mehr dazu sagen. Nehmen Sie’s nicht persönlich.” Abschließend entschuldigte er sich noch: “Es tut mir wirklich leid, was passiert ist. Ich hätte nicht gedacht, dass das so ein Ausmaß annimmt.”
Verurteilt wurde er schließlich zu vier Jahren Haft, wobei ihm die U-Haft angerechnet wird. Mildernd wirkten sich das teilweise Geständnis, die lange Verfahrensdauer und die teilweise Sicherstellung aus, erklärte Richterin Karin Lückl. Erschwerend seien zwei einschlägige Vorstrafen in Deutschland, der lange Tatzeitraum, die Vielzahl der Angriffe und die Ausnutzung der Hilflosigkeit von Personen zu werten gewesen.
Die Richterin kritisierte allerdings, dass der Sachverständige nur 30 Prozent der auf der Liste des Geschädigten angegebenen Weine überprüft hatte: “Das Gutachten – das muss ich ehrlich sagen – lässt zu wünschen übrig.” Es sei jedoch nachvollziehbar, dass der Wert der Weine seit der Tat gestiegen sei.