Von: mk
Bozen – Regina surft gerne im Internet auf der Suche nach guten Angeboten. Zuletzt hat sie doch tatsächlich ein wunderschönes Teeservice ausfindig gemacht und sofort bestellt. Es war keine eindeutige Lieferfrist angegeben. Aber da bereits zwei Wochen seit der Bestellung vergangen sind, ist sie etwas beunruhigt und informiert sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen.
Regina: Innerhalb welcher Zeit muss ich denn mein Teeservice nun eigentlich erhalten?
Julia Rufinatscha, Beraterin beim EVZ: Grundsätzlich muss der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung liefern, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart worden ist. Verstreicht auch eine zweite, eventuell vom Verbraucher gewährte Frist ohne Lieferung, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen und hat ein Recht auf Schadenersatz. Auch ohne weitere Fristsetzung kann der Verbraucher natürlich jederzeit, bis 14 Tage nach Lieferung der Ware, vom Online-Vertrag zurücktreten.
Regina: Und wie verhalte ich mich denn dann beim Erhalt der Ware?
Julia Rufinatscha: Gerade weil Sie zerbrechliche Ware bestellt haben, sollten Sie diese immer mit Vorbehalt (con riserva) annehmen, auch wenn die Verpackung von außen in einem perfekten Zustand erscheint; denn manchmal sind durch die Lieferung verursachte Schäden von außen nicht erkennbar. Ansonsten kann Ihnen der Unternehmer bei einer Reklamation Schwierigkeiten machen. Vermerken Sie dies schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Lieferanten oder verweigern Sie die Annahme vollkommen. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“). Dokumentieren Sie die Mängel anhand von Fotos und/oder einer Videoaufzeichnung!
Regina: Und wie soll ich mich verhalten, nachdem mir die Ware ausgehändigt worden ist?
Julia Rufinatscha: Nach Erhalt der Ware, sollten Sie diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit hin prüfen. Wurde nicht alles, etwas Falsches oder gar etwas Mangelhaftes geliefert, reklamieren Sie unverzüglich beim Verkäufer, am besten mittels Einschreiben mit Rückantwort.
Regina: Ab wann genau geht das Risiko denn vom Verkäufer auf mich als Käufer über?
Julia Rufinatscha: Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er oder ein von ihm benannter Dritter, die Ware tatsächlich in Besitz genommen hat.
Für mehr Informationen findet man unter http://www.euroconsumatori.org/81914d83022.html eine ausführliche Broschüre zum ECommerce. Auch stehen die Beraterinnen des EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org für Beratungen zur Verfügung.