Von: mk
Bozen – Elektrofahrräder sind im Trend: Sie begeistern mit der Kombination aus Technik und Sport – und auch wegen ihrer Reichweite. Der Beitrag zum Klimaschutz, wenn dann das Auto stehenbleibt, ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Die Begriffsverwirrung ist groß. Auch im Internet werden E-Bikes als Elektrofahrräder angeboten. Dabei ist der Unterschied wesentlich, denn es stellen sich viele Fragen: Helmpflicht, Führerscheinpflicht, Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht, Radweg oder Straße? Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gibt Hinweise auf rechtliche Fragen.
Welche Bezeichnung ist richtig?
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Dies sind Fahrräder mit hybridem Antrieb. Der Radfahrer wird beim Treten von einem Elektromotor mit maximal 0,25 kW (Kilowatt) Leistung in einstellbaren Stufen unterstützt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Unterstützt der Motor des Elektrofahrrades nur, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt, und ist die Motorunterstützung auf 25 km/h begrenzt, so handelt es sich laut Straßenverkehrskodex um ein Fahrrad. Dabei ist auch eine kurze Anfahrhilfe ohne Treten (bis sechs km/h zulässig). Für diese – dem konventionellen Fahrrad rechtlich gleich gestellten Räder – gelten folgende Regeln: Radwege sind erlaubt und bei entsprechender Beschilderung Pflicht. Ein Fahrradhelm und eine Privathaftpflichtversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zu empfehlen.
Jedoch aufgepasst: Wer den Geschwindigkeitsbegrenzer manipuliert und so bis 45 km/h schnell unterwegs ist, begeht einen Gesetzesverstoß, der teuer zu stehen kommen kann.
E-Bike: Elektrofahrrad mit Elektromotor
Wer ein Elektrorad kauft, das auch ganz ohne Treten Tempo macht, betreibt rechtlich gesehen einen Motorroller (Scooter, Moped). Diese werden als E-Bikes im engeren Sinn bezeichnet. Wie für Mopeds sind beim Fahren auf öffentlichen Straßen Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Führerschein, Rückspiegel, Positionslichter und Helmpflicht vorgesehen. Dies gilt auch für alle Elektroräder, bei denen der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde weiter unterstützt.
Vorgesehene Strafen
Die Strafen für die verschiedenen Übertretungen (Fehlen der Kennzeichens, Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Immatrikulierung, Fehlen der Versicherung) sowie vor allem die Kosten bei eventueller Beschlagnahme können gesalzen ausfallen und – sollte es beträchtliche Sach- oder sogar Personenschäden geben – auch die finanzielle Zukunft gefährden. Bei einem Unfall in Bozen wurden erst kürzlich Strafen von über 6.000 Euro verhängt.
Worauf beim Kauf zu achten ist
Zunächst ist es notwendig, sich im Klaren zu sein, welches Fahrzeug hier gekauft wird. Die Betriebsanleitung, aber auch eine Anfrage bei einer Polizeibehörde können Auskunft geben. Der Käufer eines Elektrorades sollte sich im Vorfeld Gedanken über die Verwendung des Gefährts (Stadtrad, Pendlerrad, Treckingrad, Radsport) machen. Auch faltbare Elektroräder sind erhältlich. Testberichte und Fachartikel können dabei helfen, das passendes Modell mit einem guten Preis/Leistungsverhältnis zu finden.