Von: luk
Bozen – Mineralwasser in der Glasflasche gilt als nahezu unbegrenzt haltbar. Trotzdem müssen die Hersteller auf der Verpackung ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben, da dies durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtend vorgeschrieben wird. Für (stilles) Mineralwasser in Glasflaschen beträgt die Mindesthaltbarkeit meist zwei Jahre, für Mineralwasser in Kunststoff-Flaschen (PET) in der Regel ein Jahr, so die Verbraucherzentrale Südtirol.
Wird Mineralwasser kühl und dunkel gelagert, ist es auch viele Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Mineralwasser darf keine krankheitserregenden Bakterien enthalten, muss aber nicht komplett keimfrei sein. Vor allem bei zu warmen Temperaturen können sich diese Keime vermehren, und es kann zu geschmacklichen Veränderungen kommen.
Kohlensäurehaltiges Wasser ist mit Kohlensäure versetzt, wodurch das Bakterienwachstum gehemmt wird. In PET-Flaschen abgefüllte Getränke verlieren jedoch während der Lagerung einen Teil der Kohlensäure, Sauerstoff dringt dann leichter ein, und der Geschmack ändert sich. Daher gilt für kohlensäurehaltiges Mineralwasser in der PET-Flasche eine kürzere Mindesthaltbarkeit als für Wasser in der Glasflasche.
Bei PET-Flaschen kann unter Wärmeeinfluss Acetaldehyd aus der Verpackung in das Wasser übergehen. Acetaldehyd ist gesundheitlich unbedenklich, kann aber eine geschmackliche Änderung des Getränks bewirken. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem Kunststoff auch hormonähnliche Chemikalien in das Wasser übergehen. Wer Mineralwasser über einen längeren Zeitraum lagert, sollte Wasser in der (Mehrweg-)Glasflasche bevorzugen.