Strikte Regelungen in Südeuropa, mehr Spielraum in Skandinavien

Wo ist “wildes” Camping erlaubt – und wo droht Ärger?

Sonntag, 21. Juli 2024 | 08:05 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Abenteuer des “Wildcampings” übt auf viele Naturliebhaber einen Reiz aus. Dennoch sind die Regeln für das freie Stehen mit Zelt oder Campingfahrzeug in Europa alles andere als einheitlich. “In Österreich und vielen anderen europäischen Ländern können unvorbereitete Camperinnen und Campern Strafen drohen, wenn sie sich vorab nicht über lokalen Vorschriften informieren. Hierzulande ist ‘Wildcamping’ größtenteils untersagt, die Regelungen und Strafen variieren jedoch je nach Bundesland”, weiß Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Während das Zelten im Burgenland beispielsweise für bis zu drei Nächte mit weniger als zehn Personen erlaubt ist, wird das freie Stehen in der Steiermark nur für eine Nacht meist toleriert. In den anderen Bundesländern ist Wildcamping generell verboten, wobei die Höhe der Strafen unterschiedlich ausfallen kann.

Keine einheitlichen Regelungen in Europa

Auch in Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen für das frei Stehen mit Camper und Co. Grundsätzlich ist das Campen in Nationalparks, Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten. Auf privaten Grundstücken darf ausschließlich mit Zustimmung der Eigentümer übernachtet werden. “Für Camper ist es ratsam, sich vorab genau zu informieren, wo freies Stehen erlaubt ist. Offizielle Stell- oder Campingplätze sind jedoch die sicherste Wahl”, rät der Campingexperte.

Einige Länder wie Kroatien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Portugal und Griechenland verbieten Wildcamping außerhalb von gekennzeichneten Plätzen strikt. In anderen Ländern gibt es zeitliche Beschränkungen für das freie Stehen. So ist es in Deutschland erlaubt, zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit” einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten. In Belgien darf man abseits offizieller Stellplätze höchstens 24 Stunden pausieren.

In Italien, der Schweiz und Polen sollten Camperinnen und Camper vor dem Campen im öffentlichen Raum bei den örtlichen Behörden nachfragen, ob es erlaubt ist. In Frankreich ist das freie Stehen in Küstennähe und bei Sehenswürdigkeiten untersagt.

Skandinavien: Weniger Restriktionen, mehr Freiheit

Die nordeuropäischen Länder sind meist toleranter gegenüber Wildcamperinnen und -campern: In Norwegen, Schweden und im Baltikum ist freies Stehen mit wenigen Einschränkungen erlaubt. “Ein paar grundlegende Regeln sollten dennoch beachtet werden: Camper sollten auf Andere und die Natur Rücksicht nehmen, nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst ruhig sein und keinen Müll hinterlassen. Offenes Feuer sollte besonders in Waldgebieten vermieden werden”, so Mehlmauer.

Authentisches Kurzzeit-Camping bei “ländlichen Gastgebern”

Eine Alternative zum “Wildcampen” bieten diverse Konzepte “ländlicher Gastgeberinnen und Gastgeber”. Nach Erhebung einer einmaligen Gebühr erhält man Zugang zu einem großen Netzwerk landwirtschaftlicher Betriebe, deren Privatgrundstücke für maximal 24 Stunden als Stellplatz genutzt werden dürfen – der Kontakt zu den Gastgebern und deren Produkten ist ein netter Nebenvorteil, welcher hier oft inkludiert ist. Bekannte Beispiele sind “Bauernleben” und “Schau aufs Land” in Österreich (mit zusätzlicher Verfügbarkeit auch in Slowenien und Italien), “Agricamper Italia” in Italien, “France Passion” in Frankreich, “Espana Discovery” in Spanien, “PlaceToBee” in der Schweiz und nicht zuletzt “Landvergnügen” in Deutschland.

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Bezirk: Bozen