Von: luk
Bozen – Die Zwölferkommission hat eine Durchführungsbestimmung zur Absicherung der autonomen Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung verabschiedet.
Diese stellt klar, dass in Südtirol nicht die gesamtstaatlichen urbanistischen Standards (Ministerialdekret von 1968) zur Anwendung kommen, sondern die Landesbestimmungen, mit denen die Baudichte, Bauhöhen, die Kriterien für die Ausweisung und die Aufteilung von Wohnzonen, Gewerbezonen, öffentliche Einrichtungen, Parkplätze und öffentliches Grün geregelt wird. Für die Gebäudeabstände, wo seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes große Rechtsunsicherheit herrscht, gilt, dass diese im Bauleitplan auch in Abweichung von den gesamtstaatlichen Standards festgelegt werden können, sofern dies gesondert für bestimmte Zonen erfolgt und aus raumordnerischen Gründen erforderlich ist.
“Diese Durchführungsbestimmung wurde auch deshalb möglich, weil der Verfassungsgerichtshof in neueren Urteilen autonome Spielräume für die Regionen und autonomen Provinzen in Sachen Gebäudeabstände anerkannt hat, nachdem es uns 2014 gelungen ist, die staatliche Urbanistikgesetzgebung abzuändern”, freuen sich Karl Zeller und Daniel Alfreider, Mitglieder der Zwölferkommission.