Von: mk
Bozen – Das Aktionärskomitee Südtirol zum Schutz der Südtiroler Sparerinnen und Sparern hat mit der Unterstützung der Rechtsanwälte Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi mehr als 50 Klagen von Aktionären gegen die Volksbank eingereicht, und weitere 50 Klagen werden demnächst gegen die gleiche Bank auf den Weg gebracht.
„Bis heute sind alle Verfahren positiv verlaufen und es wurden 14 Urteile von allen Richtern des Landesgerichts Bozen (Präsident Covi, Richter Fischer, Grossman, Laus und Tarneller) gefällt. Das Urteil von Richterin Fischer (das 13.) wurde am 3. Oktober und das Urteil von Richter Tarneller (das 14.) am 7. Oktober 2024 verkündet“, erklärt das Aktionärskomitee Südtirol in einer Aussendung.
Wie schon in ihren anderen Urteilen habe Richterin Fischer festgestellt, dass die Bank gegen das Anlegerschutzgesetz verstoßen und schwere Verstöße gegen den Einheitstext zum Finanzwesen begangen habe. „Insbesondere verkaufte die Bank die Aktien, obwohl sie für das Risikoprofil der Kunden nicht geeignet waren. Außerdem wurde festgestellt, dass das übergebene Produktblatt (Gegenstand der Sammelklage in Venedig) zweideutig und unklar war und es den Anlegern nicht ermöglichte, einen informierten und umsichtigen Kauf von Finanzinstrumenten zu tätigen.“
Schließlich habe das Gericht festgestellt, dass die Bank gegen den Vermittlungsvertrag verstoßen habe, indem sie es versäumt habe, den Prospekt anlässlich der Kapitalerhöhung zu übergeben. „Diese Verstöße wurden als so schwerwiegend angesehen, dass die einzelnen Kaufverträge aufgelöst wurden. Die Bank sollte aus diesen Urteilen lernen und ihr Verhalten gegenüber Aktionären/Sparern überdenken, die durch den Kauf hochspekulativer, für Sparer ungeeigneter Aktien mehr als 50 Prozent ihrer Ersparnisse verloren haben“, so das Aktionärskomitee Südtirol.
Während man darauf warte, dass die Bank im oben genannten Sinne pflichtgemäß handle, habe das Aktionärskomitee Südtirol zwei Beschwerden, eine an die Consob und eine an die Banca d’Italia auf den Weg gebracht, um die wiederholten Gesetzesverstöße, die die Bank in der Vergangenheit begangen habe, anzuprangern, was durch nicht weniger als 14 Urteile des Landesgerichts Bozen und ein Urteil des Appellationsgerichts Bozen bestätigt worden sei.
Die Aktionäre, die dies noch nicht getan haben, werden vom Komitee, ihr Interesse zu bekunden, um die Möglichkeit einer Klage gegen die Bank zu prüfen, indem sie eine E-Mail an „aksuedtirol@gmail.com“ schicken und dabei ihren Vor- und Nachnamen, das Datum und den Betrag, den sie in Volksbank-Aktien investiert haben, angeben.
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