Von: luk
Bozen – Als Nachtrag zum Bilanzgesetz 2017 wurde im Gesetzesdekret „Milleproroghe“ vom 30. Dezember 2016 Nr. 244 diese Verlängerung eingefügt und vom Senat am 16.02.2017 genehmigt und der Abgeordnetenkammer zu definitiven Verabschiedung innerhalb Ende Februar 2017 weitergeleitet.
Demnach ist es auch 2017 möglich, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer auf allen Rechnungen, die den Kauf direkt von der Baufirma (oder auch den Bau mit Werkverträgen auf eigenem Grund) einer Wohnung der Energieklasse A oder B betreffen, von der eigenen Steuerschuld abzuziehen, und zwar – wie üblich – in zehn gleichen Jahresraten.
Für nähere Details und Informationen können Sie sich an den Beratungsdienst der VZS wenden.