Von: mk
Bozen – Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Regelung des Wettbewerbs hat die Regierung Meloni ein Geschenk für die Mobilfunkbetreiber versteckt: Die Grenzwerte für den Mobilfunk werden erhöht, die Ausweitung von 5G kann ohne zusätzliche Anlagen erfolgen. „Der Bürger und seine Umwelt, aber auch Tiere und Pflanzen sind noch mehr gefährdet“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Die Verbraucherzentrale informiert in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Bürgerwelle und der Vereinigung der Umweltärzte ISDE darüber, dass Ende 2023 gesetzlich vorgesehen wurde, ab dem 30. April 2024 die Grenzwerte für den Mobilfunk zu erhöhen. Seit 20 Jahren gelten in Italien die sechs Volt/Meter als Grenzwerte für eine Exposition über vier Stunden. Anfänglich galt dies für ein Intervall von sechs Minuten, später sorgte die Regierung Monti dafür, dass statt sechs Minuten ganze 24 Stunden für die Berechnung des Strahlungsdurchschnitts hergenommen wurden – bereits damals eine starke Verwässerung des gesetzlich geregelten Strahlenschutzes.
Nun sieht ein Gesetz vor („Legge concorrenza“), dass die Messung nach wie vor auf die 24 Stunden bezogen wird, die Grenzwerte aber auf 15 Volt pro Meter angehoben werden. „Eine sehr starke Erhöhung, die zusammen mit den Eigenschaften der 5G-Netze dafür sorgen wird, dass jegliche Kontrollen der Strahlungsintensität der Mobilfunkanlagen ins Nichts führen werden“, so die VZS.
Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung eine Frist von 120 Tagen gilt, d.h. am 30. April 2024, wo Gemeinden und Regionen ihre Stimme erheben können.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verbraucherzentrale Südtirol in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Bürgerwelle und der Vereinigung der Umweltärzte ISDE den eigenen Bürgermeister, bzw. den Gemeinderat anzuschreiben, damit diese bei dem gesamtstaatlichen Gemeindeverband ANCI intervenieren und ihre Bedenken bezüglich einer Erhöhung der Grenzwerte äußern.
Dazu wurde ein Schreiben vorbereitet, das einfach übernommen, unterschrieben und an die Gemeinde eingereicht werden kann. Das Schreiben ist einfach von der Homepage der Verbraucherzentrale oder bei jeder Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale zu beziehen.
Kontakt und Unterlagen über: infoconsum@verbraucherzentrale.it