Vereinfachung

Ab 1. April sind Baustellenvorankündigungen nur noch online möglich

Mittwoch, 28. März 2018 | 16:06 Uhr

Von: luk

Bozen – Wer bauen will, muss dies vor Beginn der Arbeiten dem Arbeitsinspektorat des Landes mitteilen. 5000 bis 6000 solcher Baustellenvorankündigungen gehen jedes Jahr ein. Bisher wurde diese Meldung in Papierform eingereicht, das Arbeitsinspektorat leitete sie an die Bauarbeiterkasse weiter, ab 1. April ist nur mehr die Onlinemeldung möglich. Grundlage dafür ist ein Abkommen zwischen Land und Bauarbeiterkasse. Letztere stellt auch die entsprechende Onlineplattform zur Verfügung. Der Inhalt der Meldung sowie die Fälle, in denen sie gemacht werden muss, bleiben dagegen die selben. Der Nutzer – das kann der Bauherr sein, aber beispielsweise auch ein Architekt, der damit beauftragt wurde – muss sich unter www.baustellenmeldungbz.it registrieren. Nach Eingang dieser Vorankündigung der Baustelle wie auch nach jeder Änderung der Daten erhält der Nutzer unmittelbar eine Bestätigung via E-Mail.

“Wir sprechen oft von Verwaltungsvereinfachung und davon, wie wir den Bedürfnissen der Bürger am besten nachkommen können”, sagte Arbeitslandesrätin Martha Stocker bei der Vorstellung des neuen Dienstes. Mit dieser Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Vereinfachung getan. Stocker und der Direktor der Bauarbeiterkasse, Vittorio Repetto, unterstrichen die gute Zusammenarbeit zwischen Land, Bauarbeiterkasse,  Gemeindenverband und Handelskammer. “Dank dieser Meldungen können wir genaue und unmittelbare Informationen über die Baustellen sammeln und in Echtzeit feststellen, welche Arbeiten abgeschlossen sind. Darüber hinaus haben die Ingegnieure, Architekten und Geometer Zugriff auf die Daten der bereits durchgeführten Arbeiten”, erklärte Repetto. So werde es auch möglich sein, Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb besser zu bekämpfen. Darüber hinaus könnten die Sicherheitskontrollen auf den Baustellen verbessert werden.

Die Meldung gelte auch für Steuererleichterungen – das bedeutet, dass keine getrennte Meldung mehr an die Agentur für Einnahmen vorzunehmen ist – und für öffentliche Förderungen, betonte Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. Die Bestätigung der Meldung sei dem entsprechenden Antrag beizulegen und bei einer möglichen Kontrolle vorzuweisen. Darüber hinaus könnten die eingegebenen Daten als eine Art Archiv verwendet werden, so Sinn.

Um Nutzerfragen zu Registrierung und Nutzung der Plattform oder zu technischen Fragen zu beantworten, ist die Einrichtung eines Help desk vorgesehen. An der Pressekonferenz nahmen auch der Direktor der Bauarbeiterkasse, Raimund Fill, und der Leiter des Arbeitsinspektorats, Sieghart Flader, teil.

Bezirk: Bozen