Von: apa
Im jahrelangen Rechtsstreit rund um den VW-Abgasskandal gibt es wieder ein Urteil, aber auch diesmal scheint noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einem Besitzer eine VW Tiguan Schadenersatz zugesprochen, der sein Auto 2013 gekauft und 2022 weiterverkauft hatte. Der Autokonzern muss dem Ex-Kunden 13.200 Euro bezahlen. Wobei: VW sieht nun den EuGH am Zug.
VW hatte in dem Verfahren vorgebracht, dass das Ansinnen des Tiguan-Besitzers verjährt sei. Im übrigen liege auch kein Schaden vor. Das Fahrzeug verfüge über eine aufrechte EU-Typengenehmigung. Erstgericht und Berufungsgericht hatten die Verjährung bereits verneint.
Von VW hieß es heute zur APA: “Mit dieser Entscheidung ist das letzte Wort zum Thema, ob und wie die Vorteile der Kunden – durch Nutzung, Restwert und Weiterkauf der Fahrzeuge – zu berücksichtigen sind, noch nicht gesprochen. Dazu sind noch Verfahren beim OGH und dem EuGH anhängig.”
Es habe nie ein konkretes Risiko des drohenden Entzugs der Typgenehmigung gegeben und die Restwerte der Fahrzeuge mit dem in dem Verfahren betroffenen Motorentyp EA189 “waren und sind stabil”. Fazit des Konzerns: “Die vom OGH vorläufig beurteilte Rechtsfrage ist daher nicht geklärt. Volkswagen geht davon aus, dass es in der Regel mangels tatsächlichen Schadens keinen Schadenersatzanspruch gibt.”
Michael Poduschka, Rechtsanwalt des ehemaligen Tiguan-Besitzers, sieht das naturgemäß anders. Er sprach heute von einem “sensationellen OGH-Urteil”. Poduschka verwies darauf, dass der EA189 jener Motor ist, wegen dem auch in den Sammelverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für 10.000 Geschädigte geklagt wird.