Von: luk
Bozen – Immer wieder wenden sich derzeit besorgte Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol, um ungewöhnliche Praktiken zu melden. Die Verbraucher werden telefonisch verständigt, dass ein Vertreter zu ihnen nach Hause kommen würde, da sie etwas gewonnen oder Anrecht auf einen Preisnachlass für den Kauf von Hausratsartikeln hätten. Beim Vertreterbesuchs unterzeichneten die Verbraucherinnen und Verbraucher zur einfachen Bestätigung einen Beleg, welcher sich im Nachhinein allerdings als richtiggehender Vertrag herausstellt, so die VZS. “Damit geht man die Verpflichtung ein, innerhalb einer Zeitspanne von mehreren Jahren Haushaltsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Hausratsgegenstände für einen festgelegten Betrag zu kaufen – dieser kann auch mehr als 2.000 Euro ausmachen.”
Die Verbraucherzentrale Südtirol erinnert, dass für Kaufverträge oder Bestellscheine, die Zuhause (oder auf jeden Fall außerhalb eines Geschäftslokals) unterzeichnet werden, ein 14-tägiges Recht auf Rücktritt ohne Angabe von Gründen besteht. Ausgenommen sind jene Produkte, die nach spezifischen Angaben des Verbrauchers „nach Maß“ angefertigt werden. “Den Rücktritt teilt man am besten per Einschreiben mit Rückantwort mit. Der Rücktritt kann auch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware mitgeteilt werden, hier muss dann allerdings die Ware retourniert werden.”
“Bei solchen Anlässen gilt es, sich zweierlei ins Gedächtnis zu rufen: erstens sind Telefonlinien noch geduldiger als Papier, daher glauben Sie nicht jedem Versprechen, das fernmündlich übermittelt wird. Zweitens sollte vor Anbringung einer Unterschrift immer ganz genau klar sein, was man unterzeichnet, und man sollte sich stets eine Kopie der unterzeichneten Dokumente aushändigen lassen.
Weitere nützliche Tipps findet Ihr im Leitfaden der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt, welcher (in italienischer Sprache auf http://www.agcm.it/stampa).
Die Verbraucherzentrale Südtirol steht für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.